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Deutschland und Niederlande im Lockdown

Die Anzahl der Coronaneuinfektionen nimmt weiter zu. Um das Gesundheitssystem am Laufen zu halten, haben Deutschland und die Niederlande jeweils neue Regeln aufgestellt.

 

Deutschland:

  • Der Einzelhandel wird ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs.
  • Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Friseursalons werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich.
  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-OfficeLösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können.
  • Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundesinnenministerium wird dazu Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen.
  • Die bestehenden Beschlüsse bleiben bis zum 10. Januar 2021 gültig.

Was gilt in Schulen und bei Kindertagesstätten?

Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Analog wird in Kindertagesstätten verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.

Was gilt Weihnachten?

Für die Weihnachtstage gilt: In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet.

Was gilt rund um Silvester?

Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

Mehr Informationen zu den Regelungen in NRW finden Sie hier.

Mehr Informationen zu den Regelungen in Niedersachsen finden Sie hier.

 

Niederlande:

Ab Dienstag, 15. Dezember 2020, mindestens bis 19. Januar 2021:

  • Gehen Sie allein mit Ihrem Haushalt oder mit maximal 2 Personen nach draußen
  • Empfangen Sie zu Hause maximal 2 Personen im Alter von 13 Jahren oder älter zu
  • Unternehmen, Einrichtungen und Standorte, die schließen müssen:

o Geschäfte (außer für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel)

o Standorte von Kontaktberufen wie z. B. Friseure, Nagelstudios, Sex-Etablissements

o Theater, Konzertsäle, Kinos, Kasinos usw.

o Tierparks, Vergnügungsparks, etc.

o Indoor-Sportstätten wie Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Wellness, etc.

o Restaurants und Cafés

  • Hotels sind geöffnet, aber Restaurants und Zimmerservice im Hotel sind geschlossen.
  • Dringender Rat zum Homeoffice
  • Erwachsene trainieren allein oder zu zweit, und zwar allein im Freien. Kinder bis zum Alter von 17 Jahren dürfen als Mannschaft Sport treiben und untereinander Spiele austragen, allerdings auch nur im Freien.
  • Öffentliche Verkehrsmittel nur für notwendige Fahrten gebrauchen
  • Buchen oder reisen Sie nicht vor mindestens Mitte März ins Ausland.
  • Nur (para)medizinische Kontaktberufe sind erlaubt

Bildung

Vom 16. Dezember bis mindestens 17. Januar bieten die Bildungseinrichtungen hauptsächlich Fernunterricht an. In der Sekundarstufe können die praktische Ausbildung, der Unterricht für Prüfungsschüler und das Ablegen von Schulprüfungen im (Vor-)Prüfungsjahr vor Ort stattfinden. In MBO, HBO und WO können Prüfungen und Klausuren abgelegt werden und eine praktische Ausbildung ist möglich. In allen Schulformen kann eine Ausnahme für die Beaufsichtigung von gefährdeten Schülern und Studenten gemacht werden. Die Kinderbetreuung und die außerschulische Betreuung sind in dieser Zeit geschlossen.

Kinder von Eltern, die einen systemrelevanten Beruf haben, können in die Grundschule oder in die Kinderbetreuung und außerschulische Betreuung gehen.

Ausnahme Weihnachten

Am 24., 25. und 26. Dezember können anstelle von 2 Personen maximal 3 Personen ab 13 Jahren empfangen werden.

Mehr Informationen

Eine vollständige Übersicht über alle Regeln, Ausnahmen und andere Informationen finden Sie auf der Website der Rijksoverheid.

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