Bearbeitungsfrist WIA auf 16 Wochen verlängert
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Frist für WIA-Bescheide und -Nachbeurteilungen von acht auf 16 Wochen verlängert. Diese Änderung ist sowohl für aktuelle als auch ehemalige Beschäftigte mit einem WIA-Antrag sowie für Arbeitgeber relevant. Grund für die Verlängerung Die Verlängerung steht im Zusammenhang mit längeren Bearbeitungszeiten, die unter anderem




