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NRW: Testpflicht für Arbeitnehmer nach ihrem Urlaub

Das Land NRW hat seine Coronaschutzverordnung angepasst. Die neuen Regeln gelten ab Freitag, 9. Juli 2021. Damit werden auf der einen Seite Lockerungen für Kreise und Städte mit einer stabilen sehr niedrigen Inzidenz eingeführt. Auf der anderen Seite jedoch gibt es neue Pflichte für Arbeitnehmer nach ihrem Urlaub.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen nach ihrem Urlaub einen negativen Test vorlegen oder sich im Betrieb testen lassen. Konkret teilt das Land NRW mit, dass diese Testpflicht für Beschäftigte gilt, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben. Krankheit oder Home-Office-Zeiten hingegen würden nicht zu einer Testpflicht führen.

Um weitegehende Lockerungen dort zu ermöglichen, wo die Inzidenzen sehr niedrig sind, führt das Land NRW eine neue Inzidenzstufe ein; Kontaktbeschränkungen gelten demnach nicht mehr für Kreise und Städte, deren Inzidenz stabil bei und unter 10 liegt. Auch die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen werde weitgehend nur noch empfohlen. Wenn – wie derzeit – auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gilt die Maskenpflicht grundsätzlich nur noch im ÖPNV und im Handel und wird ansonsten auch in Innenbereichen lediglich empfohlen. Die Regelung zur Maskenpflicht in Schulen bleibt von den Änderungen unberührt.

Die neuen Landesregelungen gelten nur für die Bereiche, die das Land selbst regeln kann. So bleiben weitergehende bundesrechtliche Vorgaben insbesondere des Arbeitsschutzes auch in der neuen Inzidenzstufe 0 bestehen.

Eine Übersicht der einzelnen Inzidenzstufen und entsprechende Maßnahmen finden Sie hier.

 

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