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Niederländische digitale Behördennummer (DigiD) nun auch für deutsche Grenzpendler

Für Einwohner Deutschlands ohne niederländischen Pass wird es nun einfacher online Änderungen an niederländische Behörden durchzugeben. Seit kurzem können auch nicht niederländische Europäer, die ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande haben, eine DigiD bekommen.

Mit der eigenen DigiD kann man sich im Internet identifizieren und sich so in digital in Internetseiten von niederländischen Behörden wie Sozialversicherungsträger, Finanzamt oder UWV aber auch bei Pensionsfonds und Krankenkassen einloggen. Neben einem persönlichen Schriftwechsel ist es so unter anderem auch möglich Anträge zu stellen oder Steuererklärungen einzureichen.

Um seine DigiD freischalten zu können, muss man bereits eine Bürgerservicenummer (BSN) haben. Ferner sind eine Mailadresse und ein SMS-fähiges Handy oder Smartphone Voraussetzungen. Über diese Seite, die sowohl auf Niederländisch als auch auf Englisch verfügbar ist, können Sie die DigiD beantragen.

Nach der Onlineanmeldung bekommen Nutzer einen Code per Mail bzw. SMS. Mit diesem Code müssen sie innerhalb von 30 Tagen bei einem DigiD-Schalter den eigentlichen Aktivierungscode abholen.

Menschen, die im Ausland und wohnen und in Kürze eine AOW bekommen, können demnächst den Aktivierungscode bei der SVB beantragen und müssen nicht eigens zum DigiD-Schalter. Sie bekommen den Aktivierungscode an die Wohnadresse ins Ausland geschickt.

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