Service Grenzüberschreitende Arbeit
BÜRO
VENLO

Neue Corona-Regeln in NRW: Lockdown wird weiter gelockert

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert. Das Konzept sieht weitere Lockerungen unter Berücksichtigung der landesweiten Inzidenz in NRW vor. Ob Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen zusätzliche Öffnungen vornehmen können, wird noch geprüft.

Die wichtigsten Änderungen ab dem 8. März im Überblick:

Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind nun auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Maskenpflicht
Die medizinische Maskenpflicht wird ausgeweitet. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.

Handel
Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Termin-shopping („Click & Meet“). Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.

Kultur und Freizeitstätten
Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.

Sport
Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.

Dienstleistungen
Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.

Musik- und Kunstschulen
Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.

Erweiterter Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen
Ab dem 15. März 2021 wird der Präsenzunterricht auf alle Jahrgänge ausgeweitet. Dabei wird es einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell geben. Bei dem Unterricht wird es dann weniger um Leistungsüberprüfung gehen, sondern mehr um die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere MEldungen

Webinar: Entsendung in die Niederlande

Sozialversicherung, Steuern und Meldepflicht: Was Arbeitgeber und Personaler beachten müssen, wenn sie ihre Mitarbeitenden entsenden, ist Inhalt einer kostenlosen Onlineveranstaltung. In Zusammenarbeit mit der IHK

» mehr