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Erweiterte Informationspflichten für Arbeitgeber

Deutschland und die Niederlande haben die Arbeitsbedingungenrichtlinie (EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen) in nationales Recht umgesetzt. Arbeitgeber sollten daher bestehende und neue Arbeitsverträge prüfen, ob sie den ab August geltenden Vorgaben entsprechen.

Zum 1. August 2022 tritt in Deutschland das sogenannte Nachweisgesetz (NachwG) in Kraft. In den Niederlanden wurde die Richtlinie durch das Wet implementatie EU-richtlijn transparante en voorspelbare arbeidsvoorwaarden umgesetzt.

Das allgemeine Ziel der Richtlinie besteht darin, Beschäftigungsbedingungen und -inhalte transparenter und vorhersehbarer zu machen. Dies führt im Wesentlichen zu einer Ausweitung der Informationspflichten durch den Arbeitgeber in Bezug auf die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Weitere Aspekte sind zum Beispiel die Rahmenbedingungen für Fortbildungen sowie für Nebentätigkeiten / Mehrfachbeschäftigungen.

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