Service Grenzüberschreitende Arbeit
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Regelung Home-Office im Nachbarland ab 1. Juli 2023

Am 1. Juli 2023 tritt eine neue Ausnahmeregelung in Kraft, die es vielen Grenzgänger*innen ermöglicht weiterhin regelmäßig im Home-Office zu arbeiten, ohne dass dabei die Sozialversicherung ins Wohnland wechselt. Die Vereinbarung ist freiwillig, das heißt es steht den EU-Mitgliedsstaaten frei, ob sie die Vereinbarung unterzeichnen und umsetzen. Die Niederlande wird die Vereinbarung voraussichtlich unterzeichnen. Dasselbe gilt für Belgien und Deutschland.

Diejenigen, bei denen die Voraussetzungen erfüllt sind, und die weniger als 50% im Wohnland arbeiten, können beantragen, dass ihre Sozialversicherung im Land des Arbeitgebers bleibt. In diesem Fall wird eine A1-Bescheinigung auch im Arbeitgeberland ausgestellt. Es besteht also eine Wahlmöglichkeit, ob man die neue Regelung nutzen möchte, oder nicht.

Achtung: Die Regeln zu Besteuerung und Salary-Split werden durch die Rahmenvereinbarung nicht beeinflusst.

Weitere Informationen und die Bedingungen finden Sie auf der Website grenzinfo.eu.

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