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Quarantäne: Ausnahme für Grenzpendler und Grenzstudenten

Endlich gibt es eine Ausnahme der niederländischen Regierung von der dringenden Empfehlung zur häuslichen Quarantäne für Grenzpendler, die aus zwingendem Grund die Grenze für Ausbildung oder Arbeit überqueren und dann (aus einem Risikogebiet) in die Niederlande zurückkehren müssen.

Die Ausnahme gilt nur für echte Grenzpendler, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

– Sie leben in einem anderen EU-Mitgliedstaat (z.B. Belgien oder Deutschland) mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für dieses Land.
– Sie arbeiten in den Niederlanden.
– Sie kehren mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnort in diesem anderen Mitgliedstaat der EU zurück.

(und natürlich auch umgekehrt)

Bisher landeten auch diese Grenzpendler bei ihrer Rückkehr in einer nicht enden wollenden Quarantäne, weil sie jeden Tag zur Arbeit gingen und wieder von vorne anfingen.

Die neue Ausnahmeregelung gilt nicht für Arbeitsmigranten! Für Einzelheiten ziehen Sie den von Minister de Jonge veröffentlichten Brief zu Rate.

NRW und Niedersachsen behalten die Regelungen des „kleinen Grenzverkehr“ bei. Beide Regierungen raten dringend von unnötigen Reisen ab.

Sollten Sie Fragen dazu haben, zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden.

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