GrenzInfoPunkte veranstalten kostenloses Web-Seminar für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Angestellt in den Niederlanden, arbeiten im Homeoffice in Deutschland: Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das seit Beginn der Corona-Pandemie der neue Alltag. Aufgrund einer speziell dafür eingeführten Ausnahmeregelung für die grenzüberschreitenden Sozialversicherungsvorschriften und die Steuerpflicht klappte das bislang meistens problemlos. Ab dem 1. Juli ist diese Ausnahmeregelung jedoch außer Kraft. Welche Folgen das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat, zeigt ein Web-Seminar der GrenzInfoPunkte auf, das am Montag, 20. Juni, um 15.30 Uhr stattfindet. Die Teilnahme ist kostenlos.
Welche Folgen hat es, wenn ich in Deutschland wohne, in den Niederlanden beschäftigt bin und im Homeoffice arbeite? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Web-Seminars. Und sie lässt sich nicht pauschal beantworten, weiß GrenzInfoPunkt-Beraterin Julia Dillmann. Denn ab dem 1. Juli greift die seit 2020 geltende Ausnahmeregelung nicht mehr, laut der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre gesamte Arbeitszeit im Homeoffice verbringen konnten, ohne, dass das Auswirkungen auf ihre Sozialversicherung und Steuerpflicht hatte. „Ab Juli gilt wieder die alte Regelung. Dadurch kann es sein, dass Beschäftigte, die im Homeoffice in Deutschland arbeiten, auch dort sozialversichert sein oder Steuern abführen müssen“, erklärt Dillmann. Man müsse im Einzelfall prüfen, wie es sich genau verhält, ergänzt ihre Kollegin Irene Vehring: „Für Außenstehende ist es nicht immer leicht zu verstehen. Aus diesem Grund beraten die GrenzInfoPunkte entlang der deutsch-niederländischen Grenze zu den Themen Arbeiten und Wohnen im Nachbarland.“
Vom Krankengeld bis zur Rente
Im Rahmen des Web-Seminars am Montag, 20. Juni, von 15.30 bis 16.30 Uhr werden auch weitere Punkte angeschnitten, die für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler relevant sind – zum Beispiel die Themen Lohnfortzahlung und Krankengeld, Krankenschein und Wiedereingliederung sowie Rente und private Vorsorge. „Wir werden all diese Punkte im Web-Seminar beleuchten. Zudem können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch Fragen stellen, die wir entweder direkt oder im Rahmen eines individuellen Gesprächs beantworten“, so Dillmann.
Anmeldung
Wer an dem Web-Seminar teilnehmen möchte, kann sich bis zum 17. Juni unter www.bit.ly/webinar2006 anmelden.