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Die Niederlande kündigt Schritt 1 des Öffnungsplans an: Geschäfte und Terrassen teilweise geöffnet, Ende der Ausgangssperre

Angesichts der zunehmenden Zahl von Menschen, die sich impfen lassen, erwartet die niederländische Regierung, dass die Zahl der neuen Krankenhauseinweisungen zurückgehen wird. Obwohl die schrittweise Öffnung der Gesellschaft nicht ohne Risiko ist, hat die Regierung auch die soziale und wirtschaftliche Bedeutung im Blick. Daher wird das Kabinett am 28. April den ersten zaghaften Schritt im Eröffnungsplan unternehmen.

Am 28. April werden die folgenden Korona-Maßnahmen freigegeben oder angepasst. Alle anderen Maßnahmen werden beibehalten.

  • Ende der Ausgangssperre

Die Ausgangssperre endet am 28. April um 4:30 Uhr morgens.

  • Hausbesuch bei 2 Personen

Die Empfehlung für Hausbesuche ändern sich. Die neue Empfehlung lautet: maximal 2 Personen pro Tag. Maximal 1 Mal am Tag. Begrenzen Sie auch die Anzahl der verschiedenen Kontakte in einer Woche. Waschen Sie sich beim Betreten immer die Hände und halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern ein.

  • Eröffnung Terrassen

Die Außenterrassen können unter bestimmten Bedingungen von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet werden. Die maximale Anzahl der Gäste auf einer Terrasse beträgt 50. Es gibt feste Sitzplätze und Selbstbedienung ist nicht erlaubt. An einem Tisch sitzen maximal 2 Personen im Abstand von 1,5 Metern. Es sei denn, es handelt sich um Personen aus demselben Haushalt und Kinder bis zu 12 Jahren, dann sind mehrere Personen an einem Tisch erlaubt, mit weniger als 1,5 Metern Abstand. Besucher können drinnen bezahlen, auf die Toilette gehen oder die Garderobe benutzen. Im Inneren ist ein Mundschutz erforderlich. Hier alle Regeln die auf Außenterrassen gelten.

In den nächsten Schritten des Öffnungsplans werden die Bedingungen für die Gastronomie erweitert.

  • Geschäfte und Märkte geöffnet

Alle Geschäfte dürfen Kunden ohne Einkaufstermin empfangen. Es gelten jedoch Bedingungen, wie z. B. eine maximale Anzahl von Kunden in einem Geschäft. Es ist immer noch wichtig, Menschenmengen zu vermeiden. Besuchen Sie daher ein Geschäft zu einer ruhigen Zeit, z. B. früh morgens. Und gehen Sie, wenn möglich, allein. Nicht lebensnotwendige Geschäfte, wie z. B. Bekleidungsgeschäfte, können von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends geöffnet sein. Wesentliche Geschäfte, wie z. B. Supermärkte, können zu ihren üblichen Zeiten wieder öffnen. Das Tragen eines Mundschutzes in Geschäften bleibt Pflicht.

Auf Märkten dürfen auch Non-Food-Artikel verkauft werden. Zum Beispiel Kleidung und Kosmetika.

  • Universitäten und Hochschulen

Studenten an Universitäten und Hochschulen können ab Montag, den 26. April, einen Tag pro Woche vor Ort am Unterricht teilnehmen. Dies ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, wie z. B. der Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern. Ab Mai werden Selbsttests für Studenten und Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

Eine vollständige Übersicht über alle Regeln und die nächsten Schritte des Eröffnungsplans finden Sie auf der Website der Rijksoverheid.

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