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Deutschland stuft die Niederlande größtenteils als Risikogebiet ein: Nur noch Zeeland kein Risikogebiet

Fast die gesamten Niederlande wurden als Risikogebiet eingestuft. Seit gestern (7. Oktober) zählt hier auch die Provinz Limburg dazu. Aus deutscher Sicht ist nur noch Zeeland kein Risikogebiet.

In Deutschland müssen Personen, die aus Risikogebieten ins Land kommen, in der Regel 14 Tage in häuslicher Quarantäne verbringen. Die Einzelheiten der Umsetzung und Ausnahmen werden von den jeweiligen Ländern festgelegt. Hier finden Sie die Regeln für Besuche aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen oder aus dies Land in die Niederlande. Für die anderen Bundesländer verweisen wir Sie auf die Websites dieser Länder.

 

Was gilt, wenn Sie in NRW wohnen und in die niederländischen Risikogebiete reisen?

Das Land NRW hat auf seiner Corona-Informationsseite umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Hier wird darauf hingewiesen, dass prinzipiell jeder, der aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreist, eine Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt hat. Diese Meldung kann schriftlich, digital oder telefonisch erfolgen.

Seit dem 7. Oktober gibt es Erleichterungen bei der Meldepflicht: Auch Grenzpendler und Verwandte, die aus familiären Gründen die Grenze übertreten haben, müssen sich bei Einreise aus einem Risikogebiet beim jeweils örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Personen, die aus diesen beiden Gründen regelmäßig in ein Risikogebiet reisen bzw. aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, müssen dies nur einmal melden. Für Kurzaufenthalte entfällt ab dem 7. Oktober die Pflicht, sich beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden.

Wenn keine Covid-19- Symptome vorliegen sind in NRW folgende Anlässe von der 14-tägigen Quarantänepflicht bei Rückkehr aus einem Risikogebiet ausgenommen:

Grenzpendler, wenn sie bis zu 5 Tage aus zwingenden beruflichen Gründen bzw. Gründen der Ausbildung in ein Risikogebiet reisen bzw. nach Nordrhein-Westfalen einreisen, wenn man aus einem Risikogebiet kommt)

Schulbesuch: Kinder, die in den Niederlanden zur Schule gehen und täglich wieder nach Deutschland nach Hause kommen

Bestimmte familiäre Grenzübertritte: Bis zu 3 Tage kann man aus besonderen sozialen bzw. familiären Gründen (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch von Lebensgefährten, Verwandten ersten und zweiten Grades etc.) in ein Risikogebiet reisen bzw. nach Nordrhein-Westfalen einreisen, wenn man aus einem Risikogebiet kommt.

Dringende medizinische Behandlung: Ebenfalls bis zu 3 Tage

Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen, Betreuung von Kindern: ebenfalls bis zu drei Tage

Beerdigungen und Einäscherungen, die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten: ebenfalls bis zu drei Tage

Kurzaufenthalte:  Bis zu 24 Stunden kann man im Rahmen des sogenannten „kleinen Grenzverkehrs“ in ein Risikogebiet reisen bzw. aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen.

Außerdem gilt die Quarantänepflicht nicht für den Transit durch Nordrhein-Westfalen (ohne Übernachtungen).

Weiter gilt die Quarantänepflicht nicht, wenn ein negativer Coronatest vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Ein Test kann auch in Deutschland nachgeholt werden. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen jedoch die Quarantäneregeln eingehalten werden. Reiserückkehrer aus Risikogebieten können sich an vier Flughäfen in Nordrhein-Westfalen können vor Ort derzeit kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Das Testergebnis kann in der Regel innerhalb von drei Tagen online eingesehen werden.

Was gilt, wenn Sie von den niederländischen Risikogebieten nach Nordrhein-Westfalen reisen?

Wenn Sie nicht unter die oben genannten Ausnahmen von der Quarantänepflicht (Kurzaufenthalt, Grenzpendler, Schüler, bestimmte familiäre Besuche etc.) fallen, müssen Sie in Quarantäne.
Wenn Sie nicht in Quarantäne müssen, müssen Sie sich prinzipiell beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Bei einigen Gesundheitsämtern können Sie dies digital tun, bei anderen müssen Sie anrufen. Wenn Sie für einen Kurzaufenthalt von weniger als 24 Stunden in NRW sind, brauchen Sie sich nicht beim Gesundheitsamt melden.

Für Grenzgänger kann es nützlich sein, von ihrem Arbeitgeber eine Erklärung zu haben, dass sie in Deutschland arbeiten. Sie können eine solche Erklärung hier herunterladen. Dies verhindert Wartezeiten während einer möglichen Grenzkontrolle.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona-Infoseite des Landes NRW
– Telefon des Coronovirus-Dienstes des Landes NRW: 0049 211 9119-1001
– Aktuelle Corona-Einreiseverordnung NRW, gültig ab 7. Oktober 2020

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