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Corona in der Grenzregion: Was ist noch erlaubt?

Die Niederlande sind aus deutscher Sicht derzeit als Ganzes ein Risikogebiet. Umgekehrt geben auch die Niederlande Deutschland einen „orangenen“ Reisehinweis. Beide Länder haben ihre Corona-Maßnahmen verstärkt.

 

Reisewegweiser im Internet

Verschiedene Ein- und Ausreiseregelungen sorgen für Verwirrung und Verunsicherung. Aus diesem Grund haben der EVTZ Euregio Maas-Rhein und seine Partner ein Tool entwickelt. Mit diesem Online-Wegweiser können Sie herausfinden, welche Konsequenzen Ihre Reise ins Nachbarland hat. Sie können dabei auch eingeben, aus welchem Grund Sie die Grenze übertreten und auch wie lange Sie sich im Ausland aufhalten werden.

 

Corona-Regeln in den Niederlanden (gültig bis 18. November)

Gruppen:

  • Empfangen Sie maximal 2 Personen pro Tag zu Hause.
  • Innerhalb (nicht zu Hause) und außerhalb von Gebäuden besteht eine Gruppe aus maximal 2 Personen aus verschiedenen Haushalten.
  • Ein Haushalt hat keine maximale Personenzahl.
  • Für Beerdigungen gilt ab 9. November eine Höchstzahl von 30 Personen.
  • Bei Hochzeiten sind maximal 20 Personen zugelassen.

Das tägliche Leben:

  • Bleiben Sie so viel wie möglich zu Hause, auch während der Ferien.
  • Vermeiden Sie unnötige Reisen.
  • Arbeiten Sie zu Hause, es sei denn, es gibt wirklich keine andere Möglichkeit.
  • Ab einem Alter von 13 Jahren soll in öffentlichen Gebäuden bzw. muss in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mundschutz getragen werden.
  • Alle öffentlich zugänglichen Orte sind geschlossen, wie zum Beispiel Museen, Theater, Sex-Clubs, Kasinos, Kinos, Vergnügungsparks, Tierparks, Schwimmbäder und Bibliotheken.
  • Alle Ess- und Trinklokale sind geschlossen. Eine Abholung ist weiterhin möglich. Ausgenommen hiervon sind:
    • Hotels für Hotelgäste
    • Bestattungsinstitute
    • Flughäfen nach der Sicherheitskontrolle
    • Einrichtungen, die neben anderen Funktionen auch Gastronomie anbieten, schließen die Gastronomie.
  • Einzelhandelsgeschäfte schließen spätestens um 20:00 Uhr. Verkaufsnächte werden abgeschafft.
  • Zwischen 20:00 – 07:00 Uhr wird kein Alkohol mehr verkauft oder geliefert.

Reisen innerhalb der Niederlande:

  • Für Reisen innerhalb der Niederlande gilt:
  • Bleiben Sie so viel wie möglich zu Hause.
  • Vermeiden Sie unnötige Reisen.
  • Fahren Sie trotzdem in Urlaub? Bleiben Sie so oft wie möglich an Ihrer Urlaubsadresse.
  • Begrenzen Sie die Anzahl der Fahrten und vermeiden Sie Menschenansammlungen.

Reisen ins Ausland:

  • Reisen ins Ausland sollten nicht vor Mitte Januar unternommen und gebucht werden, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich.
  • Feiertage und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen.
  • Prüfen Sie vor Ihrer Reise immer die aktuellen Reisehinweise des Landes auf Nederlandwereldwijd.nl.
  • Kommen Sie aus einem Gebiet mit orangefarbenen Reisehinweisen zurück? Hier gilt eine Quarantänepflicht für 10 Tage.
  • Reisen in karibische Teile des Königreichs sind möglich. Prüfen Sie die aktuellen Reisehinweise.

 

Einen vollständigen Überblick über alle Maßnahmen und Ausnahmen sowie das Fact Sheet Maßnahmen finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.

 

Neue Corona-Regeln in NRW (gelten im November)

Grundsätzlich gilt: Im öffentlichen Raum ist zu allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Dieser Abstand darf nur in Ausnahmefällen unterschritten werden. Diese Ausnahmen sind u.a.:

  • wenn sich Personen aus maximal zwei Hausständen treffen, diese Ausnahme gilt aber für höchstens 10 Personen
  • zur Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen
  • in Schulen und Kitas, inklusive deren Veranstaltungen außerhalb des Schul-/Kitagebäudes
  • für Kinder auf Spielplätzen im Freien
  • im ÖPNV
  • bei Rettungs-, Feuerwehr- und Polizeieinsätzen
  • bei zwingenden Zusammenkünften zur Berufsausübung

zwischen nahen Angehörigen bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen

Wann muss eine Maske getragen werden?

Die Grundregel ist, dass Alltagsmasken immer dann getragen werden müssen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum sind auch bei Einhaltung des Mindestabstands Masken zu tragen, wenn diese Räumlichkeiten Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind.

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt. Zulässig sind die Belieferung mit Speisen sowie der Außer-Haus-Verkauf von Speisen.

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober 2020 angetreten worden sind, sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen usw. ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten ist aber keine touristische Nutzung und daher erlaubt.

 

 

 

Bitte beachten Sie gesetzliche Regelungen und Reisehinweise können sich jederzeit ändern. Im Zweifel empfiehlt es sich bei den zuständigen Behörden zu informieren.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter

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