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Aktuelles zum Grenzübertritt zwischen Deutschland und den Niederlanden

Die Rückstufung der Niederlande vom Hochinzidenzgebiet zum Risikogebiet und das neue Gesundheitsgesetz in den Niederlanden (in Kraft getreten am 1. Juni 2021), das auch Quarantäne- und Testpflichten bei Einreise aus dem Ausland regelt, haben zu vielen Fragen geführt.

Da die Regeln in beiden Ländern unterschiedlich sind, bekommen Sie hier eine Übersicht, was beim jeweiligen Grenzübertritt gilt.

 

Was gilt bei Einreise in die Niederlande?

Seit 1.Juni 2021 gelten für die Niederlande neue Einreisebestimmungen. Demnach müssen Reisende aus Ländern mit sehr hohem Risiko verpflichtend in die häusliche Quarantäne; bisher war die Quarantäne nur eine strikte Empfehlung. Die Regeln gelten gleichermaßen für Einwohner und Nicht-Einwohner der Niederlande.

Eine Übersicht, welches Land, welche Einstufung hat, finden Sie hier. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert, so dass sich ein tagesaktueller Blick auf die Einstufung des Landes aus dem man in die Niederlande reisen möchte, wichtig ist.

Deutschland gehört derzeit nicht zu den Gebieten mit sehr hohem Risiko. Deutschland ist jedoch oranges Gebiet und damit Hochrisikogebiet (kein! sehr Hochrisikogebiet) aus Sicht der Niederlande. Hier gilt wie bisher die dringende Empfehlung sich direkt nach Einreise 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Eine verpflichtende Quarantäne besteht also nicht, wenn man von Deutschland in die Niederlande einreist.

Reisende aus orangen Gebieten brauchen in der Regel jedoch einen negativen PCR Test. Das gilt nun auch prinzipiell für Reisende, die mit dem eigenen PKW einreisen; bisher galt die Regelung nur für den öffentlichen internationalen Verkehr mit Zug, Schiff oder Bus.

 

Ausnahmen zur Testpflicht gelten jedoch unter anderem für  

  • Grenzpendler / Grenzgänger und Grenzstudenten/ -schüler (ein Beleg über Wohnland und Arbeits-, Ausbildungs- oder Schulland sowie eine Gesundheitserklärung müssen mitgeführt werden)
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich zwölf Jahren
  • bei Aufenthalten unter 12 Stunden bei Einreise mit dem eigenen Verkehrsmittel (ohne gewerbliche Personenbeförderung: „zonder gebruik te maken van bedrijfsmatig personenvervoer“)
  • Einreise mit den regionalen öffentlichen Verkehrsmitteln

 

Die weiteren Ausnahmen (zum Beispiel für Seefahrende und Diplomaten) sowie Anmerkungen zur Testpflicht finden Sie im Erlass des Ministers (Artikel 6.7d). Aktuell ist hier noch eine Passage zu finden, die bei Einwohnern der Niederlande Fragen und Schwierigkeiten aufrufen. Bei dem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet unter 12 Stunden wurde die Ausnahme von der Testpflicht an einen notwendigen Zwischenstopp geknüpft. Nach Aussagen des zuständigen Ministeriums liegt hier ein Textfehler vor. Dieser wird zeitnah korrigiert. Das bedeutet, dass die 12-Stunden-Ausnahmeregelung für Einwohner beider Seiten der Grenze gilt.

Die niederländische Rijksoverheid hat Infos zur Quarantänepflicht und den Ausnahmen der häuslichen Quarantäne auf ihren Webseiten zusammengefasst.

Reisende aus Deutschland, die länger als 12 Stunden in den Niederlanden sind und nicht unter die Ausnahmen fallen (zum Beispiel Urlauber), müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise haben. Auch Geimpfte brauchen, wenn sie nicht unter die Ausnahmen fallen, für die Einreise in die Niederlande bisher noch einen Test.

Der Test muss ein PCR-Test (Artikel 6.7d des Erlasses) sein. Nach Angaben der niederländischen Rijksoverheid gelten folgende Tests: PCR, RT PCR, LAMP, TMA oder mPOCT. Der Test muss Daten zur Person enthalten und in niederländischer, deutscher, französischer, italienischer, spanischer oder portugiesischer Sprache vorliegen. Es darf maximal 72 Stunden alt sein und muss Logo bzw. Stempel des Instituts oder Arztes beinhalten.

 

Was gilt bei Einreise nach Deutschland?

Seit dem 30. Mai zählen die Niederlande aus deutscher Sicht nicht mehr zu den Hochinzidenzgebieten. Die Niederlande sind seither normales Risikogebiet.

Unterscheidung von Risikogebieten in Deutschland

Grundsätzlich wird zwischen normalen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten unterschieden. Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete, in denen eine besonders hohe Zahl an Neuansteckungen mit SARS-CoV-2 besteht. Virusvarianten-Gebiete sind Risikogebiete, in denen bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind.

Die jeweils aktuellen Listen aller drei Risikogebietstypen finden sich auf der Webseite des deutschen Robert-Koch-Institus. Die Niederlande zählen jetzt wieder zu den normalen Risikogebieten.

Einreise aus einem Risikogebiet

Für die Einreise aus einem Risikogebiet gilt grundsätzlich, dass Menschen, die aus einem solchen Gebiet kommen, in Deutschland eine 10-tägige Quarantäne einhalten müssen, sich vor Einreise über ein Meldeportal anmelden und einen negativen Corona-Test vorlegen bzw. nachreichen müssen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann mit bis zu 25.000 € Strafe geahndet werden. Der negative Corona-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein oder direkt nach der Einreise durchgeführt worden sein. Das Testergebnis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen und den Vorgaben des Robert-Koch Instituts genügen. Die Quarantänepflicht endet, wenn ein negatives Testergebnis im Anmeldeportal hochgeladen wird bzw. der Nachweis über eine vollständige Impfung oder der Nachweis einer Genesung. Das Bundesministerium für Gesundheit informiert auf seiner Website über die Anforderungen an die Impf- und Genesenennachweise.

Ausnahmen von der Melde-, Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus den Niederlanden

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland gibt es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der oben genannten Quarantäne-, Melde- und Testpflicht. Dies gilt für Durchreisende oder für den sogenannten kleinen Grenzverkehr, bei dem man sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet bzw. in Deutschland aufhält.

Zudem gelten die Pflichten nicht für Transportmitarbeiter sowie für Grenzpendler. Auch Besuche bei Verwandten ersten Grades oder bei Lebenspartnern sind bis zu 72 Stunden wieder ohne Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht möglich. Einen Nachweis über das Vorliegen einer Ausnahme sollte man bei sich führen.

 

Reisen aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten

Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in Hochinzidenzgebieten oder in Virusvariantengebieten aufgehalten haben, gelten andere Regeln. Hinweise hierzu finden sich auf der oben genannten Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

 

 

Was ist mit Belgien?

Aus Sicht Deutschlands ist Belgien ebenso wie die Niederlande ein Risikogebiet, so dass hier die gleichen Bestimmungen anzuwenden sind, wie bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland. Aus Sicht der Niederlande ist Belgien ebenso wie Deutschland momentan „orange“, so dass auch hier die gleichen Bestimmungen analog gelten.

Wenn Sie nach Belgien einreisen möchten, finden Sie hier die geltenden Regeln.

 

 

Weitere Informationen

Hier finden Sie ein praktisches Tool unter welchen Voraussetzungen Sie mit welchem Zweck die Grenze überqueren dürfen. Diese Informationen sind allgemein und nicht rechtlich bindend.

 

Alle Informationen wurden für Sie durch die Mitarbeiter des GIP mit größter Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt; trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Regelungen und Einstufungen können sich immer wieder ändern. Nehmen Sie Kontakt zu den entsprechenden Behörden auf.

 

Offizielle Hotlines mit weiteren Informationen:

Niederlande: Publieksinformatienummer: Tel. aus NL: 0800 1351; aus D: +31 (0) 20 205 13 51 (zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar)

Niedersachsen: Bürgerhotline: Tel.: +49 (0) 511 120 6000
(montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, samstags: 10 bis 15 Uhr)

Nordrheinwestfalen: Bürgerhotline +49 (0) 211 / 9119-1001
(montags bis freitags: 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags: 10-18 Uhr, Fronleichnam: 9 bis 14 Uhr)

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