In der kommenden Woche tritt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. Neben den bisherigen Beschränkungen wird das Tragen einer medizinischen Maske ab Montag im Einzelhandel, in Arztpraxen soweit vergleichbaren Einrichtungen und im ÖPNV Pflicht. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, tragen ersatzweise die bisher gebräuchliche Alltagsmaske.
Für Betriebe bedeutet die neue Verordnung, dass Kontakte reduziert werden sollen. Mitarbeitenden soll, da wo es machbar ist, ein Angebot zur Heimarbeit gemacht werden. Arbeitgeber müssen entsprechende Masken bereitstellen, die von den Mitarbeitenden entsprechend des Bundesregierungsentwurfs der Arbeitsschutzverordnung zu tragen sind.
Außerdem gibt es Verschärfungen bei religiösen Zusammenkünften – auch hier gibt es eine Pfilcht zum Tragen von medizinischen Masken und Treffen mit mehr als zehn Teilnehmenden sind spätestens zwei Tage im Voraus zu melden.
Die neue Verordnung soll bis einschließlich 14. Februar gelten.