Aufgrund der Corona-Pandemie gab es Ausnahmeregelungen für Grenzgänger, die im Homeoffice (Telearbeit) arbeiten. Es wurde vereinbart, dass diese Tätigkeit von zuhause aus nicht zu einem Wechsel in der Sozialversicherung des Grenzgängers führt. Offiziell ist diese Regelung am 1. Juli 2022 ausgelaufen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich jedoch auf eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023 geeinigt. Während dieser Übergangszeit führt Homeoffice auch nicht zu einer Änderung der sozialen Sicherheit.
Nun wurde bekannt gegeben, dass die Übergangsfrist erneut bis zum 30. Juni 2023 verlängert wurde. Insbesondere wird die Sozialversicherung für Grenzgänger, die zu 25 % oder mehr im Homeoffice arbeiten, nicht in ihr Wohnsitzland wechseln. Diese Übergangszeit gilt sowohl für Grenzgänger, die bereits seit Beginn der Corona-Krise von zu Hause aus arbeiten, als auch für Grenzgänger, die gerade erst mit der Arbeit von zu Hause aus beginnen.
Hinweis: Die obigen Ausführungen gelten nur für die Sozialversicherung. Die bilateralen Ausnahmeregelungen für Steuern sind seit 1. Juli 2022 ausgelaufen.
Mehr hierzu lesen Sie auf die Webseiten von die deutsche DVKA, die belgische RSZ und die niederländische SVB.