„Meine Mitarbeiter sind in den Niederlanden sozialversichert und brauchen eine niederländische Krankenversicherung“, denken viele niederländische Arbeitgeber, die LKW-Fahrer beschäftigen. Doch leider stimmt das nicht immer, insbesondere dann nicht, wenn der Beschäftigte in Deutschland wohnt und nicht nur in den Niederlanden, sondern auch substantiell in Deutschland fährt. Um Strafen und Problemen vorzubeugen, organisiert der Service Grenzüberschreitende Arbeit (SGA) in Venlo in Zusammenarbeit mit dem Büro für deutsche Angelegenheiten (BDZ: Sociale Verzekeringsbank) unterstützt durch Supply Chain Valley einen Infonachmittag für niederländische Arbeitgeber. Dieser findet statt am
Dienstag, 16. Mai 2023, um 16 Uhr,
im Raum “classroom“, bei Stichting Supply Chain Valley,
Malcom McLeanstraat 4, 5975 WG Sevenum
Für eine bessere Planbarkeit wird um Anmeldung bis 12. Mai via Tel. 0049 2161 6985503 oder gip@euregio-rmn.de gebeten. Der Infonachmittag richtet sich an niederländische Arbeitgeber und HR-Mitarbeiter und findet daher in niederländischer Sprache statt.
Warum ist das überhaupt wichtig, wo ein Mitarbeiter sozialversichert ist? „Es gibt kein einheitliches System der sozialen Sicherheit in Europa“, erklärt Julia Dillmann, SGA-Mitarbeiterin vom GrenzInfoPunkt der euregio rhein-maas-nord. Stattdessen werde in der EU lediglich koordiniert, welches Land, wann zuständig ist: „Arbeitgeber sind verpflichtet die Sozialversicherungsbeiträge richtig abzuführen. Wenn Mitarbeiter falsch versichert sind, können diese ihre aufgebauten Rechte zum Beispiel in der Renten- oder Krankenversicherung verlieren!“, so Dillmann weiter. Außerdem müssen auch niederländische Arbeitgeber wissen, dass Deutschland im Gegensatz zu den Niederlanden eine gesetzliche Unfallversicherung mit umfassenden Leistungen für den Arbeitnehmer kennt. Umso wichtiger, zu wissen, wann der LKW-Fahrer, der in mehrerern Ländern fährt, in den Niederlanden und wann in Deutschland sozialversichert ist. Beim Infonachmittag wird die Sociale Verzekeringsbank (SVB – Bureau voor Duitse Zaken) darauf eingehen, wann der Mitarbeiter, wo versichert ist. Infos gibt es außerdem darüber, wie und wo Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind und welche administrativen Pflichten auf den Arbeitgeber zukommen.