2021 gibt es viele Änderungen, die sich auf Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger auswirken. Einige dieser Änderungen führen zu mehr Geld im Portemonnaie. So werden beispielsweise der deutsche Mindestlohn und das Kindergeld steigen und für viele Steuerpflichtige wird auch der Solidaritätszuschlag abgeschafft. Davon werden auch viele Grenzgänger profitieren. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.
Mindestlohn steigt 2021
Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2021 von 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 wird dieser erhöht auf 9,60 Euro. Bis 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben werden.
Kindergeld erhöht sich 2021
Im Jahr 2021 bekommen Familien eine Erhöhung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro. Die Beträge sind künftig:
· 219 Euro Kindergeld pro Kind für die ersten beiden Kinder
· 225 Euro Kindergeld für das dritte Kind
· 250 Euro Kindergeld für das vierte Kind
Solidaritätszuschlag entfällt größtenteils
Für etwa 90 Prozent der aktuell zahlenden BürgerInnen entfällt der Solidaritätszuschlag ab Januar 2021 komplett. Für weitere rund 6,5 Prozent sinkt er zumindest. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61717 Euro jährlich wird zukünftig kein „Soli“ mehr fällig. Für Paare gelten jeweils die doppelten Beträge.
Krankenkassenwechsel 2021 vereinfacht
Ab 2021 gibt es Neuerungen im Kassenwahlrecht: Die formelle Kündigung entfällt. Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der vorherigen Krankenkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
Grundrente ab 2021
RentnerInnen mit kleiner Rente bekommen einen Zuschlag ab Januar 2021. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit haben. Ihre Lebensleistung soll damit besser anerkannt werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro.
Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz bleibt es bei den bekannten 30 Cent. Ab dem 21. Kilometer können 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Von der Erhöhung können auch Arbeitnehmer profitieren, die weniger als den Grundfreibetrag verdienen und somit keine Einkommensteuer bezahlen. Wer als Alleinstehender weniger als 9.744 Euro verdient und mehr als 20 Kilometer von der Arbeit entfernt wohnt, kann die neue Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen. Für jeden Extrakilometer (über 20 Kilometer) Wegstrecke zur Arbeit bekommt man dann 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale – also 4,9 Cent pro Kilometer. Zu beachten ist, dass es einen Höchstbetrag gibt. Außerdem bekommt jeder, der weniger als 20 Kilometer bis zur Arbeit fährt, nichts.
Erhöhte Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie sind bis zum Jahr 2026 befristet.
Weitere Informationen und eine vollständige Übersicht über alle Änderungen finden Sie auf der Website des DGB.