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Bearbeitungsfrist WIA auf 16 Wochen verlängert

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Frist für WIA-Bescheide und -Nachbeurteilungen von acht auf 16 Wochen verlängert. Diese Änderung ist sowohl für aktuelle als auch ehemalige Beschäftigte mit einem WIA-Antrag sowie für Arbeitgeber relevant.

Grund für die Verlängerung

Die Verlängerung steht im Zusammenhang mit längeren Bearbeitungszeiten, die unter anderem durch einen Mangel an Versicherungsärztinnen und -ärzten sowie eine steigende Zahl von Anträgen verursacht werden. Die längere Frist schafft mehr Klarheit darüber, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Vorschuss auf die WIA-Leistung

Zwei Wochen vor dem Eingangsdatum der WIA-Leistung wird geprüft, ob ein Vorschuss möglich ist. Dieser Vorschuss stellt sicher, dass die Antragstellenden während der laufenden Prüfung weiterhin über Einkommen verfügen.

Folgen für Arbeitgeber mit Eigenrisiko (WGA)

Arbeitgeber, die Eigenrisikoträger für die WGA sind, sind für die Zahlung des Vorschusses verantwortlich. Dies kann entweder durch eine Rückzahlung nach Auszahlung oder durch eine direkte Zahlung an die (ehemalige) beschäftigte Person erfolgen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass kein Anspruch auf den Vorschuss bestand, erstattet UWV den Betrag an den Arbeitgeber zurück.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des UWV.

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