Die Digitalisierung des Krankmeldeverfahrens in Deutschland schreitet voran. Ab Januar 2023 müssen Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse elektronisch abfragen. Dieses neue Verfahren wirft unter anderem bei Grenzarbeitern aber auch bei ausländischen Arbeitgebern die Frage auf, welche Konsequenzen das im grenzüberschreitenden Kontext hat.
Wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden
Wer in Deutschland wohnt, und für seinen niederländischen Arbeitgeber in den Niederlanden arbeitet, braucht eigentlich keinen Krankenschein. Wer krank ist, ruft beim niederländischen Arbeitgeber an und verabredet die nächsten Schritte. Meistens schaltet der Arbeitgeber seinen Arbodienst ein, um die Situation zu besprechen und Ihre Wiedereingliederung zu begleiten.
Dennoch ist es ratsam bei Krankheit auch zum deutschen Hausarzt zu gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, damit man einen lückenlosen Nachweis über die Erkrankung hat. Das ist vor allem dann wichtig, wenn man keinen Arbeitgeber mehr hat aber weiter krank ist und „Krankengeld“ vom UWV bekommt.
Die Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber kann auf Wunsch auch auf Papier ausgestellt werden. Dieser „Krankenschein“ kann dann beim UWV eingereicht werden.
Mehr Infos zum Krankmeldeverfahren in dieser Grenzgängersituation, finden Sie hier.
Wohnen in den Niederlanden, arbeiten in Deutschland
Das Verfahren für Arbeitnehmer, die in den Niederlanden wohnen, ist anders als für Einwohner Deutschlands. Sie müssen sich nicht nur beim Arbeitgeber, sondern auch beim UWV, der Ausführungsinstanz der niederländische Arbeitnehmerversicherungen, telefonisch krankmelden. Mehr zum Krankmeldeverfahren und die Kontaktdaten vom UWV, finden Sie hier.
Das UWV schickt dem Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung der Krankmeldung. Diese können sie dem Arbeitgeber als Krankenschein vorlegen ebenso wie die eventuelle schriftliche Einladung vom UWV für einen Besuch beim UWV-Arzt. Das UWV sendet in der Folge die Formulare auch an die deutsche Krankenkasse. Ebenso wie bei Privatversicherten gilt auch hier die Ausnahme, dass sie weiterhin selbst beim Arbeitgeber die entsprechenden Dokumente vorlegen müssen.
Wer einen niederländischen Arbeitgeber hat, für den er in Deutschland arbeitet: Hier hängt das Krankmeldeverfahren vom gewählten Arbeitsrecht und das anzuwendende Sozialversicherungsrecht ab.
Warum überhaupt Krankenschein?
In Deutschland brauchen Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch Krankenschein oder „gelber Schein“) vom Arzt, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Die Niederlande kennen eine derartige Bescheinigung nicht. Hier ist der Arbeitgeber zuständig für die Wiedereingliederung im Arbeitsleben und hat einen Arbodienst (vergleichbar mit einem Betriebsarzt), der prüft ob, wann und wie der Arbeitnehmer arbeiten kann.
Wie funktioniert der neue elektronische Krankenschein?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – die eAU – gibt es ab Januar 2023 nur noch digital. Sie soll den Beteiligten die Krankmeldung erleichtern. „Erkrankte Beschäftigte müssen sich nicht mehr selbst um die Zustellung der Krankschreibung zur Krankenkasse und zu ihrem Arbeitgeber kümmern“, schreibt zum Beispiel die BARMER Krankenkasse auf ihrer Internetseite.
Aus drei mach eins: Noch vor ein paar Monaten gab es vom Arzt oder der Ärztin der Ausführungen des Krankenscheins – für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und die erkrankte Person. Die Krankenkassen bekommen die Krankmeldung bereits elektronisch. Ab Januar gibt es auch keinen Ausdruck mehr für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dann den Nachweis selbst bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse des Beschäftigten abfragen. Für Arbeitnehmer, die privat versichert sind, funktioniert das Verfahren übrigens nicht. Alle krankgeschriebenen Patienten bekommen außerdem weiterhin einen ausgedruckten Krankenschein für die eigenen Unterlagen mit (mit Diagnose).
Die Arztpraxis meldet der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch, dass der oder die Patientin arbeitsunfähig erkrankt ist. Diese Meldung kann sofort oder aber auch erst gesammelt am Abend abgeschickt werden. Es macht daher Sinn, wenn der Arbeitgeber erst einen Tag nach dem Arztbesuch, die eAU bei der Krankenkasse abfragt.
Das eigentliche Krankmeldeverfahren beim Arbeitgeber bleibt gleich: Beschäftigte müssen sich weiterhin direkt beim Arbeitgeber krankmelden und ihn über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren. Der deutsche Arbeitgeber kann dann bei gesetzlich Versicherten die eAU entsprechend abfragen. Privatversicherte können sich die Arbeitgeberbescheinigung in ihrer Arztpraxis ausdrucken lassen.