Arbeitnehmer und Arbeitssuchende in den Niederlanden können ein STAP-Budget von bis zu 1.000 € pro Jahr für Aus- und Weiterbildung beantragen. Für den laufenden Antragszeitraum stehen keine STAP-Mittel mehr zur Verfügung. Der nächste Bewerbungszeitraum beginnt jedoch am Dienstag, den 1. November 2022 um 10:00 Uhr.
Grenzgänger, die im Bezugszeitraum in den Niederlanden sozialversichert waren (und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen wie zum Beispiel, dass sie bereits sechs Monate in den Niederlanden arbeiten), können mit einem STAP-Budget eine Ausbildung, einen Kurs oder ein Studium in den Niederlanden absolvieren.
Mehr Infos zum STAP-Budget gibt es beim UWV.