Mit einem Stufenplan in drei Schritten wird Deutschland die Corona-Maßnahmen lockern. Das haben Bund und Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen und nun in einer Pressemeldung mitgeteilt.
Demnach sollen bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 die weitreichenden Einschränkungen schrittweise zurückgenommen werden. Das Tragen medizinischer Masken sei jedoch in bestimmten Bereichen auch danach weiterhin wichtig. Außerdem seien die Öffnungsschritte jeweils abhängig von der pandemischen Lage. Zu beachten sind außerdem die Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer.
Öffnungsschritt ab sofort: Private Zusammenkünfte und Zugang zum Einzelhandel
Ab sofort gelte im Bereich der privaten Zusammenkünfte: für Geimpfte und Genesene keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.
Öffnungsschritt ab 4. März 2022: Gastronomie, Diskos und Großveranstaltungen
Zugang zur Gastronomie und Übernachtungsangebote wird mit 3G (Geimpfte, Genesene, Getestete) möglich.
Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
Bei überregionalen Großveranstaltungen gilt 2G bzw. 2G+. Die Auslastung bleibt weiterhin begrenzt. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.
Öffnungsschritt ab 20. März 2022: Offener Zugang, Ende der Homeoffice-Pflicht und Basisschutzmaßnahmen
Alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Zugangsbeschränkungen sollen entfallen. Auch die Homeoffice-Pflicht entfällt. Weiterhin gelte es jedoch Basisschutzmaßnahmen zu beachten: Dazu gehören insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen muss der Deutsche Bundestag noch die rechtliche Grundlage schaffen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bund wird derzeit vorbereitet. Ergänzende Maßnahmen bei lokalen Ausbrüchen sollen auch dann noch möglich sein.
Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfe
Der Bezug des Kurzarbeitergelds soll auch nach dem 31. März 2022 weiter erleichtert werden. Auch die Überbrückungshilfe IV wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Ebenso die Neustart- und Härtefallhilfen. Die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen sollen ebenfalls verlängert werden.