{"id":4141,"date":"2023-06-09T13:00:50","date_gmt":"2023-06-09T11:00:50","guid":{"rendered":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/?p=4141"},"modified":"2023-06-09T13:00:50","modified_gmt":"2023-06-09T11:00:50","slug":"grenzinfopunkte-veranstalten-web-seminar-fuer-arbeitnehmer-und-arbeitgeber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/grenzinfopunkte-veranstalten-web-seminar-fuer-arbeitnehmer-und-arbeitgeber\/","title":{"rendered":"GrenzInfoPunkte veranstalten Web-Seminar f\u00fcr Arbeitnehmer und Arbeitgeber"},"content":{"rendered":"<h4>Mehr M\u00f6glichkeiten f\u00fcr das grenz\u00fcberschreitende Homeoffice<\/h4>\n<p><strong>Tausende Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen, pendeln t\u00e4glich nach Belgien oder in die Niederlande \u2013 gleichzeitig treten viele Einwohner beider L\u00e4nder den umgekehrten Weg an. Sp\u00e4testens seit der Corona-Pandemie wurde jedoch auch das Arbeiten im Homeoffice f\u00fcr viele Besch\u00e4ftigte der neue Alltag. Grunds\u00e4tzlich eine Erleichterung. Gesetzliche Vorschriften wie die europ\u00e4ische Sozialversicherungsregelung bieten eigentlich Sicherheit, legen beim grenz\u00fcberschreitenden Homeoffice den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber immer mal wieder Steine in den Weg. Ab dem 1. Juli 2023 gibt es eine Sonderregelung zur Bestimmung des zust\u00e4ndigen Landes in der Sozialversicherung. Wer wann von dieser zus\u00e4tzlichen Regelung Gebrauch machen kann, und welche Folgen das f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten, aber auch f\u00fcr die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hat, erkl\u00e4ren Expertinnen und Experten in zwei Web-Seminaren. Veranstalter sind die GrenzInfoPunkte entlang der deutsch-niederl\u00e4ndisch-belgischen Grenze. Am Donnerstag, 22. Juni, findet das Web-Seminar von 16.30 bis 17.30 in deutscher Sprache statt, bereits zwei Tage eher, am Dienstag, 20. Juni, wird die Ausnahmeregelung auf Niederl\u00e4ndisch beleuchtet.<\/strong><\/p>\n<p>Die derzeit geltenden Gesetze und Vorschriften, die das Arbeiten im Homeoffice im EU-Ausland regeln, werden zum 1. Juli 2023 erweitert. EU-Staaten, wie Deutschland, Belgien und die Niederlande, die an dieser zus\u00e4tzlichen Regelung teilnehmen, erm\u00f6glichen den Grenzarbeitern auf Antrag mehr Homeoffice, ohne, dass es zu einer Ver\u00e4nderung in der Sozialversicherung kommt. Derzeit ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rechtlich gestattet, weniger als 25 Prozent ihrer Arbeitszeit von zu Hause zu arbeiten, ohne, dass es Auswirkungen auf die Zust\u00e4ndigkeit in der Sozialversicherungspflicht hat. Zur Jahresmitte verdoppelt sich dieser Anteil unter bestimmten Voraussetzungen auf weniger als 50 Prozent.<\/p>\n<p>Bislang galt folgende Regelung: Verbringt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, der in einem anderen Land angestellt ist (Beispiel: Niederlande) 25 Prozent oder mehr seiner Arbeitszeit im Homeoffice (Beispiel: Deutschland), gelten die deutschen Sozialversicherungsvorschriften. Das bedeutet, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge im Wohnland seiner Angestellten bezahlen muss.<\/p>\n<h4>Achtung: Neue Ausnahmeregelung betrifft nur Telearbeit<\/h4>\n<p>Bei den neuen Vorschriften m\u00fcssen einige Besonderheiten beachtet werden. So beinhaltet die neue Regelung lediglich Arbeitszeit, die unter den Begriff \u201eTelearbeit\u201c f\u00e4llt. Das bedeutet, sie findet \u00fcber eine Internetverbindung statt. \u201eDabei kann es sich um das klassische Homeoffice handeln, aber auch um mobiles Arbeiten irgendwo im Wohnland. H\u00e4lt man sich dabei jedoch regelm\u00e4\u00dfig in einem Drittland auf, gilt die Bestimmung nicht mehr\u201c, erkl\u00e4rt GrenzInfoPunkt-Beraterin Denise Leenders. \u201eMan darf aber auch zum Beispiel innerhalb der Regelung keine Kunden im Wohnland besuchen.\u201c<\/p>\n<p>Welche weiteren Regeln und Besonderheiten beachtet werden m\u00fcssen, erl\u00e4utern Mitarbeitende der GrenzInfoPunkte ausf\u00fchrlich in einem deutsch- und einem niederl\u00e4ndischsprachigen Web-Seminar. Dabei geht es unter anderem um praktische Fragen wie die Beantragung der Ausnahmeregelung. Das Web-Seminar ist \u00fcbrigens nicht nur f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer interessant: Auch aus der Perspektive der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebers werden Fragen er\u00f6rtert und beantwortet.<br \/>\nAm Donnerstag, 22. Juni, findet von 16.30 bis 17.30 Uhr das deutschsprachige Web-Seminar statt. Bereits zwei Tage zuvor haben Interessierte zur gleichen Zeit die M\u00f6glichkeit, sich auf Niederl\u00e4ndisch zum Thema zu informieren.<\/p>\n<h4>Anmeldung<\/h4>\n<p>Wer an dem Web-Seminar teilnehmen m\u00f6chte, kann sich bis zum Vortag anmelden \u2013 f\u00fcr den deutschsprachigen Vortrag unter <a href=\"https:\/\/www.grenzinfo.eu\/webinar-rahmenvereinbarung-deutsch\">www.grenzinfo.eu\/webinar-rahmenvereinbarung-deutsch<\/a>, f\u00fcr den niederl\u00e4ndischsprachigen unter <a href=\"https:\/\/www.grenzinfo.eu\/webinar-rahmenvereinbarung-nl\">www.grenzinfo.eu\/webinar-rahmenvereinbarung-nl<\/a>. Weitere Informationen rund um das Arbeiten, Studieren und Wohnen im Nachbarland sowie die Kontaktdaten zum GrenzInfoPunkt in der N\u00e4he finden sich unter <a href=\"https:\/\/www.grenzinfo.eu\">www.grenzinfo.eu<\/a>.<\/p>\n<h4>\u00dcber die GrenzInfoPunkte<\/h4>\n<p>Die GrenzInfoPunkte stellen einen unabh\u00e4ngigen, leicht zug\u00e4nglichen Dienst f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger in der deutsch-niederl\u00e4ndisch-belgischen Grenzregion dar. Ma\u00dfgeschneiderte Informationen werden bereitgestellt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit der Kultur, Sprache und den Systemen auf beiden Seiten der Grenze vertraut. Die Kenntnisse in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht werden durch gemeinsame Schulungen auf dem neuesten Stand gehalten. Die GrenzInfoPunkte sind Teil eines gro\u00dfen Netzwerks und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben gute Kontakte zu Fachleuten der Organisationen beiden L\u00e4ndern. Weitere Informationen sind unter <a href=\"https:\/\/www.grenzinfo.eu\">www.grenzinfo.eu<\/a> zu finden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mehr M\u00f6glichkeiten f\u00fcr das grenz\u00fcberschreitende Homeoffice Tausende Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen, pendeln t\u00e4glich nach Belgien oder in die Niederlande \u2013 gleichzeitig treten viele Einwohner beider L\u00e4nder den umgekehrten Weg an. Sp\u00e4testens seit der Corona-Pandemie wurde jedoch auch das Arbeiten im Homeoffice f\u00fcr viele Besch\u00e4ftigte der neue Alltag. Grunds\u00e4tzlich eine Erleichterung. 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