{"id":3561,"date":"2022-06-01T14:06:07","date_gmt":"2022-06-01T12:06:07","guid":{"rendered":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/?p=3561"},"modified":"2022-06-01T14:06:07","modified_gmt":"2022-06-01T12:06:07","slug":"grenzinfopunkte-veranstalten-kostenloses-web-seminar-fuer-arbeitgeberinnen-und-arbeitgeber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/grenzinfopunkte-veranstalten-kostenloses-web-seminar-fuer-arbeitgeberinnen-und-arbeitgeber\/","title":{"rendered":"GrenzInfoPunkte veranstalten kostenloses Web-Seminar f\u00fcr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber"},"content":{"rendered":"<h2>Was ist bei Personal aus den Niederlanden zu beachten?<\/h2>\n<p>Sp\u00e4testens der Fachkr\u00e4ftemangel hat daf\u00fcr gesorgt, dass viele Unternehmen bei der Personalsuche auch einen Blick in die Niederlande werfen. Ein sinnvoller Ansatz, denn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Nachbarland k\u00f6nnen neue Perspektiven einbringen oder einen neuen Markt er\u00f6ffnen. Aufgrund unterschiedlicher Gesetze und Regelungen m\u00fcssen jedoch eine Reihe von Punkten beachtet werden \u2013 beispielsweise wo welche Steuern gezahlt werden m\u00fcssen und wie es sich mit Homeoffice im grenz\u00fcberschreitenden Kontext verh\u00e4lt. Aspekte, die am besten fr\u00fchzeitig abgekl\u00e4rt werden sollten. Unterst\u00fctzung und Beratung dabei bieten die f\u00fcnf GrenzInfoPunkte entlang der deutsch-niederl\u00e4ndischen Grenze. Am Dienstag, 14. Juni, organisieren sie von 15.30 bis 16.30 Uhr ein Web-Seminar, das sich an deutsche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber richtet. Die Teilnahme ist kostenlos.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmeregelung l\u00e4uft aus<\/strong><\/p>\n<p>Bis zum 30. Juni 2022 gilt aufgrund der Corona-Krise noch eine Ausnahme f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitenden Sozialversicherungsvorschriften und die Steuerpflicht. Diese Ausnahmeregelung, die vor allem das Arbeiten im Homeoffice erleichtern soll, greift ab dem 1. Juli nicht mehr \u2013 und dann ist es sehr wichtig, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der einen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der anderen Seite entsprechende Vereinbarungen miteinander treffen. \u201eSie sollten besprechen, welche M\u00f6glichkeiten bestehen und die Absprache schriftlich fixieren, damit keine Missverst\u00e4ndnisse entstehen\u201c, r\u00e4t GrenzInfoPunkt-Beraterin Julia Dillmann.<\/p>\n<p><strong>Folgen f\u00fcr Arbeitgeber<\/strong><\/p>\n<p>\u201eWer zwar in Deutschland angestellt ist, f\u00fcr das Unternehmen aber (teils) in den Niederlanden t\u00e4tig ist, arbeitet in zwei L\u00e4ndern. Dann muss gepr\u00fcft werden, welches Land f\u00fcr die Sozialversicherung zust\u00e4ndig ist.\u201c Das kann weitreichende Folgen haben: \u201eWenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert ist, muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall 104 statt den in Deutschland \u00fcblichen sechs Wochen teilweise den Lohn fortzahlen.\u201c Ein weiterer Unterschied: Wenn ein Einwohner der Niederlande, der in Deutschland angestellt ist, in den Niederlanden arbeitet, muss die Lohnsteuer in der Regel in den Niederlanden bezahlt werden. Das hat nicht nur f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch f\u00fcr die Unternehmen, Konsequenzen, erl\u00e4utert Dillmanns Kollegin Denise Leenders: \u201eDie Firma ist f\u00fcr die korrekten Lohnabz\u00fcge und die Beitragszahlungen verantwortlich.\u201c<\/p>\n<p>Das Web-Seminar geht auf viele Fragen ein, die sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellen sollten: \u201eWelche Beitr\u00e4ge m\u00fcssen wo gezahlt werden? Und wie verh\u00e4lt es sich konkret mit der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall?\u201c, listet Leenders zwei Beispiele auf, die thematisiert werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben w\u00e4hrend der einst\u00fcndigen Veranstaltung die M\u00f6glichkeit, sich schnell und umfassend dar\u00fcber zu informieren, was sie beachten m\u00fcssen, wenn sie niederl\u00e4ndisches Personal besch\u00e4ftigen. Zudem k\u00f6nnen sie Fragen stellen, die von den Expertinnen und Experten der GrenzInfoPunkte unmittelbar beantwortet werden.<\/p>\n<p><strong>Anmelden<\/strong><\/p>\n<p>Wer am Dienstag, 14. Juni, von 15.30 bis 16.30 Uhr an dem Web-Seminar teilnehmen m\u00f6chte, kann sich bis zum 15. Juni per E-Mail an <a href=\"mailto:gip@mediamixx.eu\">gip@mediamixx.eu<\/a> anmelden. Einen Tag zuvor, am Montag, 13. Juni, findet zudem ein Web-Seminar statt, das sich an niederl\u00e4ndische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber richtet, die Personal aus Deutschland besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p><strong>\u00dcber die GrenzInfoPunkte<\/strong><\/p>\n<p>Die GrenzInfoPunkte stellen einen unabh\u00e4ngigen, leicht zug\u00e4nglichen Dienst f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger in der deutsch-niederl\u00e4ndischen Grenzregion dar. Ma\u00dfgeschneiderte Informationen werden bereitgestellt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit der Kultur, Sprache und den Systemen auf beiden Seiten der Grenze vertraut. Die Kenntnisse in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht werden durch gemeinsame Schulungen auf dem neuesten Stand gehalten. Die GrenzInfoPunkte sind Teil eines gro\u00dfen Netzwerks und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben gute Kontakte zu Fachleuten der Organisationen beiden L\u00e4ndern. Weitere Informationen sind unter <a href=\"https:\/\/www.grenzinfo.eu\">www.grenzinfo.eu<\/a> zu finden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist bei Personal aus den Niederlanden zu beachten? Sp\u00e4testens der Fachkr\u00e4ftemangel hat daf\u00fcr gesorgt, dass viele Unternehmen bei der Personalsuche auch einen Blick in die Niederlande werfen. 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