{"id":3136,"date":"2021-06-05T01:07:33","date_gmt":"2021-06-04T23:07:33","guid":{"rendered":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/?p=3136"},"modified":"2021-06-05T01:15:53","modified_gmt":"2021-06-04T23:15:53","slug":"aktuelles-zum-grenzuebertritt-zwischen-deutschland-und-den-niederlanden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/aktuelles-zum-grenzuebertritt-zwischen-deutschland-und-den-niederlanden\/","title":{"rendered":"Aktuelles zum Grenz\u00fcbertritt zwischen Deutschland und den Niederlanden"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-element elementor-element-4918710 elementor-widget elementor-widget-theme-post-content\" data-id=\"4918710\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"theme-post-content.default\">\n<div class=\"elementor-widget-container\">\n<p>Die R\u00fcckstufung der Niederlande vom Hochinzidenzgebiet zum <a href=\"https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/ReiseUndSicherheit\/10.2.8Reisewarnungen\">Risikogebiet<\/a> und das neue <a href=\"https:\/\/zoek.officielebekendmakingen.nl\/stb-2021-241.html\">Gesundheitsgesetz<\/a> in den Niederlanden (in Kraft getreten am 1. Juni 2021), das auch Quarant\u00e4ne- und Testpflichten bei Einreise aus dem Ausland regelt, haben zu vielen Fragen gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Da die Regeln in beiden L\u00e4ndern unterschiedlich sind, bekommen Sie hier eine \u00dcbersicht, was beim jeweiligen Grenz\u00fcbertritt gilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Was gilt bei Einreise in die Niederlande?<\/strong><\/h3>\n<p>Seit 1.Juni 2021 gelten f\u00fcr die Niederlande neue Einreisebestimmungen. Demnach m\u00fcssen Reisende aus L\u00e4ndern mit sehr hohem Risiko verpflichtend in die h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne; bisher war die Quarant\u00e4ne nur eine strikte Empfehlung. Die Regeln gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr Einwohner und Nicht-Einwohner der Niederlande.<\/p>\n<p>Eine \u00dcbersicht, welches Land, welche Einstufung hat, finden Sie <a href=\"https:\/\/www.nederlandwereldwijd.nl\/documenten\/vragen-en-antwoorden\/welke-landen-hebben-welke-kleurcode\">hier<\/a>. Die \u00dcbersicht wird regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert, so dass sich ein tagesaktueller Blick auf die Einstufung des Landes aus dem man in die Niederlande reisen m\u00f6chte, wichtig ist.<\/p>\n<p>Deutschland geh\u00f6rt derzeit nicht zu den Gebieten mit sehr hohem Risiko. Deutschland ist jedoch oranges Gebiet und damit Hochrisikogebiet (kein! sehr Hochrisikogebiet) aus Sicht der Niederlande. Hier gilt wie bisher die dringende Empfehlung sich direkt nach Einreise 10 Tage in Quarant\u00e4ne zu begeben. Eine verpflichtende Quarant\u00e4ne besteht also nicht, wenn man von Deutschland in die Niederlande einreist.<\/p>\n<p>Reisende aus orangen Gebieten brauchen in der Regel jedoch einen <strong><u>negativen PCR Test<\/u><\/strong>. Das gilt nun auch prinzipiell f\u00fcr Reisende, die mit dem eigenen PKW einreisen; bisher galt die Regelung nur f\u00fcr den \u00f6ffentlichen internationalen Verkehr mit Zug, Schiff oder Bus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ausnahmen zur Testpflicht<\/strong> <strong>gelten jedoch unter anderem f\u00fcr \u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Grenzpendler \/ Grenzg\u00e4nger und Grenzstudenten\/ -sch\u00fcler (<\/strong>ein Beleg \u00fcber Wohnland und Arbeits-, Ausbildungs- oder Schulland<strong> sowie eine Gesundheitserkl\u00e4rung <\/strong>m\u00fcssen mitgef\u00fchrt werden<strong>)<\/strong><\/li>\n<li><strong>Kinder und Jugendliche bis einschlie\u00dflich zw\u00f6lf Jahren <\/strong><\/li>\n<li><strong>bei Aufenthalten unter 12 Stunden bei Einreise mit dem eigenen Verkehrsmittel<\/strong> (ohne gewerbliche Personenbef\u00f6rderung: \u201ezonder gebruik te maken van bedrijfsmatig personenvervoer\u201c)<\/li>\n<li><strong>Einreise mit den regionalen \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die weiteren Ausnahmen (zum Beispiel f\u00fcr Seefahrende und Diplomaten) sowie Anmerkungen zur Testpflicht finden Sie <a href=\"https:\/\/www.rijksoverheid.nl\/documenten\/regelingen\/2021\/05\/28\/wijziging-van-de-tijdelijke-regeling-maatregelen-covid-19-in-verband-met-de-invoering-van-aanvullende-tijdelijke-maatregelen-voor-het-internationaal-personenverkeer\">im Erlass des Ministers<\/a> (Artikel 6.7d). Aktuell ist hier noch eine Passage zu finden, die bei Einwohnern der Niederlande Fragen und Schwierigkeiten aufrufen. Bei dem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet unter 12 Stunden wurde die Ausnahme von der Testpflicht an einen notwendigen Zwischenstopp gekn\u00fcpft. Nach Aussagen des zust\u00e4ndigen Ministeriums liegt hier ein Textfehler vor. Dieser wird zeitnah korrigiert. Das bedeutet, dass die 12-Stunden-Ausnahmeregelung f\u00fcr Einwohner beider Seiten der Grenze gilt.<\/p>\n<p>Die niederl\u00e4ndische Rijksoverheid hat Infos zur <a href=\"https:\/\/www.rijksoverheid.nl\/onderwerpen\/coronavirus-covid-19\/reizen-en-vakantie\/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland\/quarantaineplicht\">Quarant\u00e4nepflicht<\/a> und den <a href=\"https:\/\/www.rijksoverheid.nl\/onderwerpen\/coronavirus-covid-19\/reizen-en-vakantie\/in-thuisquarantaine-bij-aankomst-in-nederland\/wanneer-niet-in-thuisquarantaine#:~:text=Wanneer%20er%20een%20overstap%20gemaakt,daarbij%20overstappen%20in%20een%20hoogrisicogebied.&amp;text=Personen%20die%20vanuit%20een%20hoogrisicogebied,naar%20een%20ander%20land%20reizen.\">Ausnahmen<\/a> der h\u00e4uslichen Quarant\u00e4ne auf ihren Webseiten zusammengefasst.<\/p>\n<p>Reisende aus Deutschland, die l\u00e4nger als 12 Stunden in den Niederlanden sind und nicht unter die Ausnahmen fallen (zum Beispiel <strong>Urlauber<\/strong>), m\u00fcssen ein negatives Testergebnis bei Einreise haben. Auch Geimpfte brauchen, wenn sie nicht unter die Ausnahmen fallen, f\u00fcr die Einreise in die Niederlande bisher noch einen Test.<\/p>\n<p>Der Test muss ein PCR-Test (Artikel 6.7d des Erlasses) sein. Nach Angaben der niederl\u00e4ndischen <a href=\"https:\/\/www.rijksoverheid.nl\/onderwerpen\/coronavirus-covid-19\/reizen-en-vakantie\/verplichte-negatieve-covid-19-testuitslagen\/eisen-pcr-test\">Rijksoverheid<\/a> gelten folgende Tests: PCR, RT PCR, LAMP, TMA oder mPOCT. Der Test muss Daten zur Person enthalten und in niederl\u00e4ndischer, deutscher, franz\u00f6sischer, italienischer, spanischer oder portugiesischer Sprache vorliegen. Es darf maximal 72 Stunden alt sein und muss Logo bzw. Stempel des Instituts oder Arztes beinhalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Was gilt bei Einreise nach Deutschland?<\/strong><\/h3>\n<p>Seit dem 30. Mai z\u00e4hlen die Niederlande aus deutscher Sicht nicht mehr zu den Hochinzidenzgebieten. Die Niederlande sind seither normales Risikogebiet.<\/p>\n<p><strong>Unterscheidung von Risikogebieten in Deutschland<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich wird zwischen normalen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten unterschieden. Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete, in denen eine besonders hohe Zahl an Neuansteckungen mit SARS-CoV-2 besteht. Virusvarianten-Gebiete sind Risikogebiete, in denen bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind.<\/p>\n<p>Die jeweils aktuellen Listen aller drei Risikogebietstypen finden sich auf der <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete_neu.html\">Webseite<\/a> des deutschen Robert-Koch-Institus. Die Niederlande z\u00e4hlen jetzt wieder zu den normalen Risikogebieten.<\/p>\n<p><strong>Einreise aus einem Risikogebiet<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Einreise aus einem Risikogebiet gilt grunds\u00e4tzlich, dass Menschen, die aus einem solchen Gebiet kommen, in Deutschland eine 10-t\u00e4gige Quarant\u00e4ne einhalten m\u00fcssen, sich vor Einreise \u00fcber ein <a href=\"https:\/\/www.einreiseanmeldung.de\/#\/\">Meldeportal<\/a> anmelden und einen negativen Corona-Test vorlegen bzw. nachreichen m\u00fcssen. Ein Versto\u00df gegen diese Regelungen kann mit bis zu 25.000 \u20ac Strafe geahndet werden. Der negative Corona-Test darf h\u00f6chstens 48 Stunden alt sein oder direkt nach der Einreise durchgef\u00fchrt worden sein. Das Testergebnis muss in deutscher, englischer oder franz\u00f6sischer Sprache vorliegen und den Vorgaben des Robert-Koch Instituts gen\u00fcgen. Die Quarant\u00e4nepflicht endet, wenn ein negatives Testergebnis im Anmeldeportal hochgeladen wird bzw. der Nachweis \u00fcber eine vollst\u00e4ndige Impfung oder der Nachweis einer Genesung. Das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit informiert auf seiner <a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/coronavirus-infos-reisende\/faq-tests-einreisende.html\">Website<\/a> \u00fcber die Anforderungen an die Impf- und Genesenennachweise.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmen von der Melde-, Quarant\u00e4ne- und Testpflicht bei Einreise aus den Niederlanden<\/strong><\/p>\n<p>Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland gibt es f\u00fcr bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der oben genannten Quarant\u00e4ne-, Melde- und Testpflicht. Dies gilt f\u00fcr <strong>Durchreisende oder f\u00fcr den sogenannten kleinen Grenzverkehr, bei dem man sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet bzw. in Deutschland aufh\u00e4lt.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Zudem gelten die Pflichten nicht f\u00fcr Transportmitarbeiter sowie f\u00fcr Grenzpendler. Auch Besuche bei Verwandten ersten Grades oder bei Lebenspartnern sind bis zu 72 Stunden wieder ohne Anmelde-, Test- und Quarant\u00e4nepflicht m\u00f6glich. Einen Nachweis \u00fcber das Vorliegen einer Ausnahme sollte man bei sich f\u00fchren.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Reisen aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in Hochinzidenzgebieten oder in Virusvariantengebieten aufgehalten haben, gelten andere Regeln. Hinweise hierzu finden sich auf der oben genannten Website des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3><strong>Hier finden Sie weitere Informationen:<\/strong><\/h3>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/fileadmin\/Dateien\/3_Downloads\/C\/Coronavirus\/Verordnungen\/BAnz_AT_12.05.2021_V1.pdf\">Coronavirus-Einreiseverordnung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.niedersachsen.de\/Coronavirus\/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq\/reisen-und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html\">Hinweise f\u00fcr Reisende des Landes Niedersachsen<\/a><\/li>\n<li>Aktuelle <a href=\"https:\/\/www.noord360.eu\/\">Nachrichten<\/a> aus unserer Region<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Was ist mit Belgien?<\/strong><\/h3>\n<p>Aus Sicht Deutschlands ist Belgien ebenso wie die Niederlande ein Risikogebiet, so dass hier die gleichen Bestimmungen anzuwenden sind, wie bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland. Aus Sicht der Niederlande ist Belgien ebenso wie Deutschland momentan \u201eorange\u201c, so dass auch hier die gleichen Bestimmungen analog gelten.<\/p>\n<p>Wenn Sie nach Belgien einreisen m\u00f6chten, finden Sie <a href=\"https:\/\/grenzinfo.eu\/reisen-ohne-triftigen-grund-nach-und-aus-belgien-sind-nicht-mehr-verboten-aber-es-wird-davon-abgeraten\/\">hier<\/a> die geltenden Regeln.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Weitere Informa<\/strong><strong>tionen<\/strong><\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/grenzinfo.eu\/emra\/reisehinweise-in-den-grenzgebieten-der-euregio-maas-rhein\/\"><strong>Hier finden Sie ein praktisches Tool<\/strong><\/a><strong> unter welchen Voraussetzungen Sie mit welchem Zweck die Grenze <\/strong>\u00fcberqueren d\u00fcrfen. Diese Informationen sind allgemein und nicht rechtlich bindend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Alle Informationen wurden f\u00fcr Sie durch die Mitarbeiter des GIP mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt; trotz sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung \u00fcbernehmen wir f\u00fcr die Richtigkeit dieser Angaben keine Gew\u00e4hr.<\/em><\/p>\n<p><em>Regelungen und Einstufungen k\u00f6nnen sich immer wieder \u00e4ndern. Nehmen Sie Kontakt zu den entsprechenden Beh\u00f6rden auf.<\/em><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3><strong>Offizielle Hotlines mit weiteren Informationen:<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Niederlande: <\/strong>Publieksinformatienummer: Tel. aus NL: 0800 1351; aus D: +31 (0) 20 205 13 51 (zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar)<\/p>\n<p><strong>Niedersachsen: <\/strong>B\u00fcrgerhotline: Tel.: +49 (0) 511 120 6000<br \/>\n(montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, samstags: 10 bis 15 Uhr)<\/p>\n<p><strong>Nordrheinwestfalen<\/strong>: B\u00fcrgerhotline +49 (0) 211 \/ 9119-1001<br \/>\n(montags bis freitags: 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags: 10-18 Uhr, Fronleichnam: 9 bis 14 Uhr)<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die R\u00fcckstufung der Niederlande vom Hochinzidenzgebiet zum Risikogebiet und das neue Gesundheitsgesetz in den Niederlanden (in Kraft getreten am 1. 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