{"id":3131,"date":"2021-05-28T12:41:16","date_gmt":"2021-05-28T10:41:16","guid":{"rendered":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/?p=3131"},"modified":"2021-05-28T12:41:16","modified_gmt":"2021-05-28T10:41:16","slug":"nrw-neue-quarantaene-anmelde-und-testbestimmungen-fuer-die-einreise-aus-den-niederlanden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/nrw-neue-quarantaene-anmelde-und-testbestimmungen-fuer-die-einreise-aus-den-niederlanden\/","title":{"rendered":"NRW: Neue Quarant\u00e4ne-, Anmelde- und Testbestimmungen f\u00fcr die Einreise aus den Niederlanden"},"content":{"rendered":"<div class=\"elementor-element elementor-element-9fa0e4b elementor-widget elementor-widget-theme-post-content\" data-id=\"9fa0e4b\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"theme-post-content.default\">\n<div class=\"elementor-widget-container\">\n<p>Am Donnerstag, 13. Mai 2021, ist eine <a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/fileadmin\/Dateien\/3_Downloads\/C\/Coronavirus\/Verordnungen\/BAnz_AT_12.05.2021_V1.pdf\">neue Verordnung des Bundes<\/a> in Kraft getreten, die die Anmelde-, Test-, Nachweis- und Quarant\u00e4nepflichten f\u00fcr die Einreise nach Deutschland einheitlich regelt.<\/p>\n<p>Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss grunds\u00e4tzlich direkt nach Ankunft zehn Tage in <strong>h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne<\/strong>. Die h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne <strong>kann vorzeitig beendet werden<\/strong>, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis \u00fcber das Einreiseportal der Bundesrepublik unter <a href=\"https:\/\/www.einreiseanmeldung.de\/#\/\">https:\/\/www.einreiseanmeldung.de<\/a> \u00fcbermittelt wird. Wer aus einem Risikogebiet kommt, kann sich sofort freitesten. Nach Einreise aus <strong>Hochinzidenzgebieten \u2013 wie derzeit die Niederlande \u2013 geht das nicht: Eine <\/strong>Freitestung kann fr\u00fchestens f\u00fcnf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen f\u00fcr Grenzpendler und andere Personengruppen. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarant\u00e4ne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarant\u00e4ne ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Quarant\u00e4ne: Das \u00e4ndert sich f\u00fcr NRW<\/strong><\/p>\n<p>Die Quarant\u00e4neregelungen nach der Einreise wurden bisher von den L\u00e4ndern bestimmt. In NRW konnte man sich mit einem negativen Test direkt freitesten. Das gilt nun nicht mehr f\u00fcr Hochinzidenzgebiete wie die Niederlande. \u00a0NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: \u201eWenn Sie von Holland zur\u00fcckkommen, weil Sie das lange Wochenende in Holland sein wollen, dann m\u00fcssen Sie anschlie\u00dfend 5 Tage in Quarant\u00e4ne gehen.\u201c Nach der neuen Regelung k\u00f6nne man sich am f\u00fcnften Tag freitesten.<\/p>\n<p>Eine Quarant\u00e4nepflicht gilt nach der neuen Bundesverordnung u.a. nicht<\/p>\n<p>\u2013 f\u00fcr Durchreisende,<\/p>\n<p>\u2013 f\u00fcr Menschen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder f\u00fcr bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,<\/p>\n<p>\u2013 f\u00fcr Grenzpendler oder Grenzg\u00e4nger<\/p>\n<p>\u2013 bei Besuch von engen Verwandten und Aufenthalten von weniger als 72 Stunden in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Risikogebiet.<\/p>\n<p>Weitere Ausnahmen finden sich in \u00a76 der Verordnung des Bundes.<\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3>Ausnahmen f\u00fcr Geimpfte und Genesene<\/h3>\n<p>Genesene und geimpfte Personen werden grunds\u00e4tzlich Getesteten gleichgestellt. Wer einen entsprechenden Nachweis erbringen kann, braucht kein negatives Testergebnis vorzuweisen. Ausnahme: Die Einreise aus Virusvariantengebieten. Hier wird weiterhin nur der Testnachweis anerkannt.<\/p>\n<p><em>Achtung: Diese Erkl\u00e4rung muss offiziell in Deutsch, Englisch, Franz\u00f6sisch, Italienisch oder Spanisch sein. Es ist daher m\u00f6glich, dass der Impfausweis vom RIVM nicht akzeptiert wird!<\/em><\/p>\n<p>Der Impfnachweis muss au\u00dferdem folgende Informationen enthalten: Datum der Impfung, Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes, Name der Krankheit, Name und Anschrift der durchf\u00fchrenden Person \/ des Impfzentrums, Best\u00e4tigung mit Signatur oder Siegel. Die niederl\u00e4ndische Registratiekaart erf\u00fcllt diese Anforderungen nicht.<\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3>Anmeldepflicht<\/h3>\n<p>Bereits vor der Einreise aus einem Risikogebiet m\u00fcssen sich Reiser\u00fcckkehrer \u00fcber die Homepage <a href=\"https:\/\/www.einreiseanmeldung.de\/#\/\">www.einreiseanmeldung.de<\/a> anmelden. Infos zur Anmeldepflicht und Ausnahmen davon finden Sie hier: <a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/coronavirus-infos-reisende\/faq-tests-einreisende.html\">www.bundesgesundheitsministerium.de\/coronavirus-infos-reisende\/faq-tests-einreisende.html<\/a><\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3>Testnachweispflicht<\/h3>\n<p><strong>Reisende<\/strong> im Luftverkehr oder<strong> nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet m\u00fcssen sich schon vor der Abreise testen<\/strong> lassen und m\u00fcssen ein negatives Testergebnis dem Bef\u00f6rderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorlegen. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.<\/p>\n<p>Auch das bedeutet eine \u00c4nderung f\u00fcr NRW: Die Nachweise m\u00fcssen bei Ankunft aus den Niederlanden bereits vor der Einreise vorliegen; bisher galt in NRW zum Beispiel f\u00fcr nahe Angeh\u00f6rige, dass sie sich auch nach der Einreise testen lassen konnten. Das geht nun nicht mehr. Klassische Grenzpendler und Grenzg\u00e4nger haben keine Anmelde- und keine Quarant\u00e4nepflicht, wohl aber eine Nachweispflicht. F\u00fcr NRW teilt das Land auf seiner<a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/de\/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#70088aff\"> Corona-Sonderseite<\/a> mit: Grenzpendler m\u00fcssen sich zweimal pro Woche testen lassen. Au\u00dferdem m\u00fcssen sie nachweisen, dass sie Grenzg\u00e4nger bzw. -pendler sind. Wer einen Impfnachweis oder Genesenennachweis entsprechend der deutschen Bestimmungen (s.o.) mitf\u00fchrt, ist von der Testpflicht befreit.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Informationen zu <strong>Testm\u00f6glichkeiten im niederl\u00e4ndischen Grenzgebiet zu Deutschland<\/strong> finden Sie <a href=\"https:\/\/grenzinfo.eu\/zusaetzliche-testmoeglichkeit-im-niederlaendischen-grenzgebiet-zu-deutschland\/\">hier<\/a>.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\"><strong>Informationen zu anerkannten Tests finden Sie hier:<\/strong> <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Tests.html\">https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Tests.html<\/a><\/p>\n<\/li>\n<li><strong>Weitere Infos zur Testnachweispflicht und Ausnahmen davon finden Sie hier: <\/strong><a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/coronavirus-infos-reisende\/faq-tests-einreisende.html\">https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/coronavirus-infos-reisende\/faq-tests-einreisende.html <\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/youtu.be\/hzzHefL5Z_w\">Pressekonferenz des Landes NRW<\/a> zur aktuellen Corona-Lage<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Risikogebiete_neu.html\">www.rki.de\/risikogebiete<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bitte beachten Sie, die Informationen wurden mit gro\u00dfer Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch wird f\u00fcr den Inhalt keine Haftung \u00fcbernommen. Wenden Sie sich immer an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden.<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Donnerstag, 13. Mai 2021, ist eine neue Verordnung des Bundes in Kraft getreten, die die Anmelde-, Test-, Nachweis- und Quarant\u00e4nepflichten f\u00fcr die Einreise nach Deutschland einheitlich regelt. Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss grunds\u00e4tzlich direkt nach Ankunft zehn Tage in h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne. 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