{"id":3087,"date":"2021-04-12T14:12:44","date_gmt":"2021-04-12T12:12:44","guid":{"rendered":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/?p=3087"},"modified":"2021-04-13T00:33:38","modified_gmt":"2021-04-12T22:33:38","slug":"niederlande-sind-hochinzidenzgebiet-fragen-und-antworten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/niederlande-sind-hochinzidenzgebiet-fragen-und-antworten\/","title":{"rendered":"Niederlande sind Hochinzidenzgebiet: Fragen und Antworten"},"content":{"rendered":"<h4 class=\"western\">Niederlande sind Hochinzidenzgebiet: Fragen und Antworten<\/h4>\n<p>Deutschland hat die Niederlande als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Dies hat Konsequenzen f\u00fcr den Grenzverkehr, mit zus\u00e4tzlichen Test- und Anmeldungspflichten. Die Ma\u00dfnahmen gelten seit Dienstag, 6. April.<\/p>\n<h4 class=\"western\">Was genau \u00e4ndert sich, wenn ich nach Deutschland gehen muss?<\/h4>\n<ul>\n<li>Bei der Einreise muss jeder, der \u00e4lter als 6 Jahre ist, ein negatives Testergebnis mit sich f\u00fchren. Das Testergebnis darf nicht \u00e4lter als 48 Stunden sein (nach dem Ergebnis). G\u00fcltige Tests sind PCR-Tests, Antigen-(Schnell-)Tests und ggf. auch \u00fcberwachte Selbsttests mit Testzertifikat.<\/li>\n<li>Es ist eine Anmeldung vor der Reise nach Deutschland erforderlich, siehe das auszuf\u00fcllende Formular unter <a href=\"http:\/\/www.einreiseanmeldung.de\">www.einreiseanmeldung.de<\/a>. Ausnahmen gelten z. B. f\u00fcr Durchreisende \/ den Transit und Aufenthalte bis zu 24 Stunden.<\/li>\n<li>Es gibt eine Reihe von Ausnahmen f\u00fcr:\n<ul>\n<li>Grenzg\u00e4nger (Arbeitnehmer, Sch\u00fcler, Studenten) m\u00fcssen eine negatives Testergebnis vorlegen, das nicht \u00e4lter als 72 Stunden ist. Das bedeutet in der Praxis etwa 2 Tests pro Arbeitswoche. Mitarbeiter m\u00fcssen eine Mitarbeitererkl\u00e4rung vorlegen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Eltern, die ihr minderj\u00e4hriges Kind zur Schule bringen und sofort zur\u00fcckkehren, m\u00fcssen kein Testergebnis vorweisen.<\/li>\n<li>Personen, die im Transport-, Personen- und G\u00fcterverkehr sind, sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn der Aufenthalt weniger als 72 Stunden betr\u00e4gt und die Hygiene- und Schutzma\u00dfnahmen eingehalten werden.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Binnenschifffahrt haben die Rheinl\u00e4nder eine Sonderregelung getroffen, nach der Schiffer auf ihren Schiffen in Quarant\u00e4ne gehen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Transportarbeiter sind von der 24-Stunden-Anmeldepflicht befreit.<\/li>\n<li>F\u00fcr die folgenden Personen ist ein Test, der nicht \u00e4lter als 72 Stunden ist, ausreichend:\n<ul>\n<li>Personen, die mindestens zweimal pro Woche die Grenze \u00fcberschreiten, um:\n<ul>\n<li>direkte Familienmitglieder zu besuchen;<\/li>\n<li>Ehepartner\/Partner zu besuchen;<\/li>\n<li>die F\u00fcrsorgepflicht gegen\u00fcber Kindern zu erf\u00fcllen;<\/li>\n<li>Menschen, die mindestens einmal pro Woche die Grenze \u00fcberqueren, um sich um Familienmitglieder zu k\u00fcmmern.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Wenn die oben genannten Personen t\u00e4glich die Grenze \u00fcberschreiten, sollten sie sich beim Gesundheitsamt des jeweiligen Landkreises oder der Gemeinde melden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h4 class=\"western\">Welche Tests sind f\u00fcr Deutschland geeignet? Muss ich ein Zertifikat haben? Welche Voraussetzungen muss ich erf\u00fcllen?<\/h4>\n<p>In Deutschland sind der PCR-Test, der Antigen-(Schnell-)Test und ein Selbsttest unter Aufsicht geeignet. Sie m\u00fcssen dann ein Zertifikat mit einem negativen Ergebnis haben. Das Zertifikat muss mindestens folgende Angaben enthalten: Art des Tests, Testergebnis, Ihren Vor- und Nachnamen, Datum und Uhrzeit des Tests und Datum und Uhrzeit des Ergebnisses sowie Name, Kontaktdaten (Labor\/Firma) und Unterschrift der Person, die den Test durchgef\u00fchrt hat.<\/p>\n<h4 class=\"western\">Wo kann ich mich testen lassen, wenn ich nach Deutschland reisen muss?<\/h4>\n<ul>\n<li>Wenn Sie nach Deutschland reisen, k\u00f6nnen Sie sich bei einer kommerziellen Teststelle testen lassen.<\/li>\n<li>Die GGD stellt hierf\u00fcr keine Pr\u00fcfzeugnisse aus.<\/li>\n<li>F\u00fcr niederl\u00e4ndische Grenzpendler, Sch\u00fcler und Studenten, die in Deutschland arbeiten oder zur Schule gehen, gibt es viele M\u00f6glichkeiten, sich in Deutschland testen zu lassen. Diese k\u00f6nnen bei Ihrem Arbeitgeber, in Ihrer Schule oder an einem der grenznahen Teststandorte sein. Wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten, k\u00f6nnen Sie Ihren Arbeitgeber bitten, das <a href=\"https:\/\/www.rijksoverheid.nl\/actueel\/nieuws\/2021\/03\/25\/financiele-impuls-voor-testen-van-werknemers-zonder-klachten\">Programm<\/a> auch f\u00fcr die Pr\u00fcfung seiner Mitarbeiter zu nutzen. (Dies ist an bestimmte Bedingungen gekn\u00fcpft.) Sie k\u00f6nnen daf\u00fcr auch ein Zertifikat ausstellen.<\/li>\n<li>Alternativ k\u00f6nnen Sie sich in einer kommerziellen Pr\u00fcfeinrichtung testen lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Option einen finanziellen Eigenanteil erfordert.<\/li>\n<li>Es bleibt der Ratschlag: Reisen Sie nicht und arbeiten Sie, wann immer m\u00f6glich, zu Hause.<\/li>\n<\/ul>\n<h4 class=\"western\">Kann ich an der Grenze kontrolliert werden?<\/h4>\n<p>Deutschland wird keine nahtlosen Grenzkontrollen einf\u00fchren, aber stichprobenartige Kontrollen in der Grenzregion durchf\u00fchren. Wer kein negatives Testzertifikat dabei hat, wird nicht zur\u00fcckgeschickt, sondern kann einen Test bei einem \u00f6rtlichen Gesundheitsamt machen. Es kann jedoch ein Bu\u00dfgeld verh\u00e4ngt werden.<\/p>\n<h4 class=\"western\">Wo und wie oft muss ich mich registrieren?<\/h4>\n<ul>\n<li>Sie k\u00f6nnen sich hier registrieren: <a href=\"http:\/\/www.einreiseanmeldung.de\">www.einreiseanmeldung.de<\/a>.<\/li>\n<li>Wenn Sie sich nicht l\u00e4nger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, sind Sie hiervon ausgenommen. Sie m\u00fcssen jedoch ein negatives Testzertifikat vorlegen k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ul>\n<h4 class=\"western\">Ich wohne in Deutschland\/Nordrhein-Westfalen\/Niedersachsen und arbeite in den Niederlanden. Muss ich mich testen lassen? Wo kann ich mich testen lassen?<\/h4>\n<p>Wenn Sie nach Deutschland zur\u00fcckkehren (nachdem Sie zur Arbeit oder zur Schule gegangen sind), m\u00fcssen Sie ein Testergebnis mit sich f\u00fchren. Das bedeutet, dass f\u00fcr Sie die gleichen Regeln gelten, als wenn Sie in den Niederlanden wohnen und zur Arbeit\/Schule nach Deutschland gehen w\u00fcrden. Sie k\u00f6nnen sich vor dem Grenz\u00fcbertritt in die Niederlande in einem der deutschen Testzentren testen lassen. Da der Test nach dem Ergebnis 72 Stunden lang g\u00fcltig ist, k\u00f6nnen Sie ihn ca. 3 Tage lang nutzen.<\/p>\n<h4 class=\"western\">Warum versch\u00e4rft Deutschland die Einreisebestimmungen?<\/h4>\n<ul>\n<li>Aufgrund der hohen Anzahl von Infektionen in den Niederlanden hat die Bundesregierung in Deutschland beschlossen, zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.<\/li>\n<li>Am 4. April 2021 wurden die Niederlande Hochinzidenzgebiet eingestuft. Diese Einstufung erfolgt, wenn \u00fcber einen Zeitraum von sieben Tagen deutlich mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgestellt werden. Diese Schwelle wird in den Niederlanden deutlich \u00fcberschritten.<\/li>\n<li>Deutschland versch\u00e4rft diese Regeln nicht ohne Grund. Daher bleibt der dringende Rat: Arbeiten Sie, wo immer m\u00f6glich, zu Hause und verzichten Sie auf Reisen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das niederl\u00e4ndische Ministerium f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten hat die <a href=\"https:\/\/www.nederlandwereldwijd.nl\/landen\/duitsland\/reizen\/reisadvies\">Reisehinweise<\/a> aufgrund der deutschen Verordnung ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.mags.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/210404_av_hochinzidenzgebiete.pdf\">Allgemeinverf\u00fcgung<\/a> des Landes Nordrhein-Westfalen, die weitergehende Regelungen f\u00fcr den notwendigen Grenzverkehr, wie z.B. f\u00fcr Grenzg\u00e4nger und Studenten, vorsieht, finden Sie in der <a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/de\/pressemitteilung\/testpflicht-fuer-einreisende-aus-den-niederlanden-nordrhein-westfalen-setzt\">Pressemitteilung<\/a> auf der Internetseite des Landes. Dort verweist Nordrhein-Westfalen auch auf die <a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/corona\">Liste der Testzentren<\/a>. F\u00fcr aktuelle Informationen zu Ma\u00dfnahmen in Nordrhein-Westfalen siehe <a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/corona\">Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW<\/a>.<\/p>\n<p>Auf nationaler Ebene gilt die Einreiseverordnung: Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) \u2013 (<a href=\"http:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\">www.bundesgesundheitsministerium.de<\/a>). Sie stellt die folgenden Anforderungen \/ Pflichten an Reisende aus Hochinzidenzgebieten:<\/p>\n<ul>\n<li>Es besteht eine Anmeldepflicht vor der Reise nach Deutschland, indem Sie das Formular unter <a href=\"http:\/\/www.einreiseanmeldung.de\">www.einreiseanmeldung.de<\/a> ausf\u00fcllen. Ausnahmen sind Durchreisen \/ Transit und Aufenthalte von bis zu 24 Stunden.<\/li>\n<li>Ein negatives Testergebnis, nicht \u00e4lter als 48 Stunden, muss bei der Einreise vorgelegt werden. Es gelten einige Ausnahmen (siehe oben).<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Niederlande sind Hochinzidenzgebiet: Fragen und Antworten Deutschland hat die Niederlande als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Dies hat Konsequenzen f\u00fcr den Grenzverkehr, mit zus\u00e4tzlichen Test- und Anmeldungspflichten. Die Ma\u00dfnahmen gelten seit Dienstag, 6. April. Was genau \u00e4ndert sich, wenn ich nach Deutschland gehen muss? 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