{"id":3068,"date":"2021-03-07T14:17:42","date_gmt":"2021-03-07T13:17:42","guid":{"rendered":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/?p=3068"},"modified":"2021-03-07T14:22:27","modified_gmt":"2021-03-07T13:22:27","slug":"neue-corona-regeln-in-nrw-lockdown-wird-weiter-gelockert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/neue-corona-regeln-in-nrw-lockdown-wird-weiter-gelockert\/","title":{"rendered":"Neue Corona-Regeln in NRW: Lockdown wird weiter gelockert"},"content":{"rendered":"<p>Die <a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/2021-03-05_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf\">Coronaschutzverordnung<\/a> des Landes Nordrhein-Westfalen wird zun\u00e4chst bis zum 28. M\u00e4rz 2021 verl\u00e4ngert. Das Konzept sieht weitere Lockerungen unter Ber\u00fccksichtigung der landesweiten Inzidenz in NRW vor. Ob Kreise und kreisfreie St\u00e4dte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen zus\u00e4tzliche \u00d6ffnungen vornehmen k\u00f6nnen, wird noch gepr\u00fcft.<\/p>\n<p><strong>Die wichtigsten \u00c4nderungen ab dem 8. M\u00e4rz im \u00dcberblick:<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kontaktbeschr\u00e4nkungen<\/strong><br \/>\nTreffen im \u00f6ffentlichen Raum sind nun auch mit h\u00f6chstens insgesamt f\u00fcnf Personen aus zwei Hausst\u00e4nden m\u00f6glich. Kinder bis zu einem Alter von einschlie\u00dflich 14 Jahren werden dabei nicht mitgez\u00e4hlt. Paare, unabh\u00e4ngig von den Wohnverh\u00e4ltnissen, gelten als ein Hausstand.<\/p>\n<p><strong>Maskenpflicht<\/strong><br \/>\nDie medizinische Maskenpflicht wird ausgeweitet. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind h\u00f6herwertige Masken zu tragen. Im Au\u00dfenbereich reichen Alltagsmasken.<\/p>\n<p><strong>Handel<\/strong><br \/>\nSchreibwarengesch\u00e4fte, Buchhandlungen, Blumengesch\u00e4fte und Gartenm\u00e4rkte d\u00fcrfen ab dem 8. M\u00e4rz unter den gleichen Bedingungen \u00f6ffnen, wie die bereits derzeit ge\u00f6ffneten Gesch\u00e4fte. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels d\u00fcrfen unter bestimmten Voraussetzungen Termin-shopping (\u201eClick &amp; Meet\u201c). Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.<\/p>\n<p><strong>Kultur und Freizeitst\u00e4tten<\/strong><br \/>\nDer Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schl\u00f6ssern, Burgen, Gedenkst\u00e4tten und \u00e4hnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter R\u00fcckverfolgbarkeit zul\u00e4ssig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen R\u00e4umen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht \u00fcbersteigen. Gleiches gilt f\u00fcr den Betrieb von Zoologischen G\u00e4rten und Tierparks. Im Au\u00dfenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zul\u00e4ssigen Personen je Quadratmeter.<\/p>\n<p><strong>Sport<\/strong><br \/>\nAuf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zul\u00e4ssig und zus\u00e4tzlich nun mit h\u00f6chstens f\u00fcnf Personen aus zwei verschiedenen Hausst\u00e4nden. Auch Gruppen von h\u00f6chstens 20 Kindern im Alter bis einschlie\u00dflich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen d\u00fcrfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.<\/p>\n<p><strong>Dienstleistungen<\/strong><br \/>\nAlle k\u00f6rpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zul\u00e4ssig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelm\u00e4\u00dfige Testung der Besch\u00e4ftigten erforderlich.<\/p>\n<p><strong>Musik- und Kunstschulen<\/strong><br \/>\nDer Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Pr\u00e4senzform ist f\u00fcr Gruppen von h\u00f6chstens f\u00fcnf Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern wieder zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>Erweiterter Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen<\/strong><br \/>\nAb dem 15. M\u00e4rz 2021 wird der Pr\u00e4senzunterricht auf alle Jahrg\u00e4nge ausgeweitet.\u00a0Dabei wird es einen eingeschr\u00e4nkten Pr\u00e4senzunterricht im Wechselmodell geben. Bei dem Unterricht wird es dann weniger um Leistungs\u00fcberpr\u00fcfung gehen, sondern mehr um die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortf\u00fchrung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Pr\u00e4senzunterricht nach den Osterferien.<\/p>\n<p>Weitere Informationen finden Sie <a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/de\/pressemitteilung\/ministerin-gebauer-wechselunterricht-fuer-weitere-jahrgaenge-ab-dem-15-maerz\">hier<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zun\u00e4chst bis zum 28. M\u00e4rz 2021 verl\u00e4ngert. Das Konzept sieht weitere Lockerungen unter Ber\u00fccksichtigung der landesweiten Inzidenz in NRW vor. Ob Kreise und kreisfreie St\u00e4dte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen zus\u00e4tzliche \u00d6ffnungen vornehmen k\u00f6nnen, wird noch gepr\u00fcft. Die wichtigsten \u00c4nderungen ab dem 8. 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