{"id":3031,"date":"2021-01-29T18:16:49","date_gmt":"2021-01-29T17:16:49","guid":{"rendered":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/?p=3031"},"modified":"2021-01-29T18:16:49","modified_gmt":"2021-01-29T17:16:49","slug":"deutschland-wichtige-sozialversicherungs-und-steueraenderungen-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/deutschland-wichtige-sozialversicherungs-und-steueraenderungen-2021\/","title":{"rendered":"Deutschland: Wichtige Sozialversicherungs- und Steuer\u00e4nderungen 2021"},"content":{"rendered":"<p>2021 gibt es viele \u00c4nderungen, die sich auf Besch\u00e4ftigte, Versicherte und Leistungsempf\u00e4nger auswirken. Einige dieser \u00c4nderungen f\u00fchren zu mehr Geld im Portemonnaie. So werden beispielsweise der deutsche Mindestlohn und das Kindergeld steigen und f\u00fcr viele Steuerpflichtige wird auch der Solidarit\u00e4tszuschlag abgeschafft. Davon werden auch viele Grenzg\u00e4nger profitieren. Nachfolgend finden Sie eine \u00dcbersicht \u00fcber die wichtigsten \u00c4nderungen.<\/p>\n<p><strong>Mindestlohn steigt 2021<\/strong><br \/>\nDer gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2021 von 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 wird dieser erh\u00f6ht auf 9,60 Euro. Bis 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben werden.<\/p>\n<p><strong>Kindergeld erh\u00f6ht sich 2021<\/strong><br \/>\nIm Jahr 2021 bekommen Familien eine Erh\u00f6hung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro. Die Betr\u00e4ge sind k\u00fcnftig:<br \/>\n\u00b7 219 Euro Kindergeld pro Kind f\u00fcr die ersten beiden Kinder<br \/>\n\u00b7 225 Euro Kindergeld f\u00fcr das dritte Kind<br \/>\n\u00b7 250 Euro Kindergeld f\u00fcr das vierte Kind<\/p>\n<p><strong>Solidarit\u00e4tszuschlag entf\u00e4llt gr\u00f6\u00dftenteils<\/strong><br \/>\nF\u00fcr etwa 90 Prozent der aktuell zahlenden B\u00fcrgerInnen entf\u00e4llt der Solidarit\u00e4tszuschlag ab Januar 2021 komplett. F\u00fcr weitere rund 6,5 Prozent sinkt er zumindest. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61717 Euro j\u00e4hrlich wird zuk\u00fcnftig kein \u201eSoli\u201c mehr f\u00e4llig. F\u00fcr Paare gelten jeweils die doppelten Betr\u00e4ge.<\/p>\n<p><strong>Krankenkassenwechsel 2021 vereinfacht<\/strong><br \/>\nAb 2021 gibt es Neuerungen im Kassenwahlrecht: Die formelle K\u00fcndigung entf\u00e4llt. Wer seine Krankenkasse wechseln m\u00f6chte, stellt einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die K\u00fcndigung bei der alten Krankenkasse k\u00fcmmert sich dann die neue. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Bei einer neuen Besch\u00e4ftigung k\u00f6nnen versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln &#8211; ohne K\u00fcndigung bei der vorherigen Krankenkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.<\/p>\n<p><strong>Grundrente ab 2021<\/strong><br \/>\nRentnerInnen mit kleiner Rente bekommen einen Zuschlag ab Januar 2021. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeitr\u00e4ge aus Besch\u00e4ftigung, Kindererziehung und Pfleget\u00e4tigkeit haben. Ihre Lebensleistung soll damit besser anerkannt werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro.<\/p>\n<p><strong>Pendlerpauschale und Mobilit\u00e4tspr\u00e4mie<\/strong><br \/>\nAb dem 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale. F\u00fcr die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz bleibt es bei den bekannten 30 Cent. Ab dem 21. Kilometer k\u00f6nnen 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererkl\u00e4rung als Werbungskosten abgesetzt werden. Von der Erh\u00f6hung k\u00f6nnen auch Arbeitnehmer profitieren, die weniger als den Grundfreibetrag verdienen und somit keine Einkommensteuer bezahlen. Wer als Alleinstehender weniger als 9.744 Euro verdient und mehr als 20 Kilometer von der Arbeit entfernt wohnt, kann die neue Mobilit\u00e4tspr\u00e4mie beim Finanzamt beantragen. F\u00fcr jeden Extrakilometer (\u00fcber 20 Kilometer) Wegstrecke zur Arbeit bekommt man dann 14 Prozent der erh\u00f6hten Pendlerpauschale \u2013 also 4,9 Cent pro Kilometer. Zu beachten ist, dass es einen H\u00f6chstbetrag gibt. Au\u00dferdem bekommt jeder, der weniger als 20 Kilometer bis zur Arbeit f\u00e4hrt, nichts.<br \/>\nErh\u00f6hte Pendlerpauschale und Mobilit\u00e4tspr\u00e4mie sind bis zum Jahr 2026 befristet.<br \/>\nWeitere Informationen und eine vollst\u00e4ndige \u00dcbersicht \u00fcber alle \u00c4nderungen finden Sie auf <a href=\"https:\/\/www.dgb.de\/themen\/++co++16dbd622-3e0d-11eb-a528-001a4a160127\">der Website des DGB<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>2021 gibt es viele \u00c4nderungen, die sich auf Besch\u00e4ftigte, Versicherte und Leistungsempf\u00e4nger auswirken. Einige dieser \u00c4nderungen f\u00fchren zu mehr Geld im Portemonnaie. 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