{"id":3005,"date":"2020-12-16T13:54:35","date_gmt":"2020-12-16T12:54:35","guid":{"rendered":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/?p=3005"},"modified":"2021-01-16T14:00:17","modified_gmt":"2021-01-16T13:00:17","slug":"3005","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/3005\/","title":{"rendered":"Deutschland und Niederlande im Lockdown"},"content":{"rendered":"<p>Die Anzahl der Coronaneuinfektionen nimmt weiter zu. Um das Gesundheitssystem am Laufen zu halten, haben Deutschland und die Niederlande jeweils neue Regeln aufgestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Deutschland:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Der <strong>Einzelhandel<\/strong> wird ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des t\u00e4glichen Bedarfs.<\/li>\n<li><strong>Dienstleistungsbetriebe<\/strong> wie zum Beispiel Friseursalons werden geschlossen, weil hier k\u00f6rperliche N\u00e4he nicht zu vermeiden ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Private Zusammenk\u00fcnfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf <strong>maximal 5 Personen<\/strong> zu beschr\u00e4nken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu pr\u00fcfen, ob die Betriebsst\u00e4tten entweder durch <strong>Betriebsferien<\/strong> oder gro\u00dfz\u00fcgige <strong>Home-Office<\/strong>&#8211;<strong>L\u00f6sungen<\/strong> vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Die Lieferung und Abholung mitnahmef\u00e4higer Speisen f\u00fcr den Verzehr zu Hause durch <strong>Gastronomiebetriebe<\/strong> bleiben weiter m\u00f6glich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getr\u00e4nken im \u00f6ffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verst\u00f6\u00dfe werden mit einem Bu\u00dfgeld belegt.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Gottesdienste<\/strong> in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenk\u00fcnfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich. Das Bundesinnenministerium wird dazu Gespr\u00e4che mit den Glaubensgemeinschaften f\u00fchren.<\/li>\n<li>Die bestehenden Beschl\u00fcsse bleiben <strong>bis zum 10. Januar 2021<\/strong> g\u00fcltig.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Was gilt in Schulen und bei Kindertagesst\u00e4tten?<\/strong><\/p>\n<p>Auch an den <strong>Schulen<\/strong> sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschr\u00e4nkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer m\u00f6glich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grunds\u00e4tzlich geschlossen oder die Pr\u00e4senzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Analog wird in <strong>Kindertagesst\u00e4tten<\/strong> verfahren. F\u00fcr Eltern werden zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeiten geschaffen, f\u00fcr die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.<\/p>\n<p><strong>Was gilt Weihnachten?<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die <strong>Weihnachtstage<\/strong> gilt: In Abh\u00e4ngigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen k\u00f6nnen die L\u00e4nder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschr\u00e4nkungen Treffen mit 4 \u00fcber den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuz\u00fcglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausst\u00e4nde oder 5 Personen \u00fcber 14 Jahre bedeutet.<\/p>\n<p><strong>Was gilt rund um Silvester?<\/strong><\/p>\n<p>Am <strong>Silvestertag und Neujahrstag<\/strong> wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Dar\u00fcber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumstr\u00e4chtigen Pl\u00e4tzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Z\u00fcnden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.<\/p>\n<p>Mehr Informationen zu den Regelungen in <strong>NRW<\/strong> finden Sie <a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/de\/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>Mehr Informationen zu den Regelungen in <strong>Niedersachsen<\/strong> finden Sie <a href=\"https:\/\/www.niedersachsen.de\/Coronavirus\/vorschriften-der-landesregierung-185856.html\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Niederlande:<\/strong><\/p>\n<p>Ab Dienstag, 15. Dezember 2020, mindestens bis 19. Januar 2021:<\/p>\n<ul>\n<li>Gehen Sie allein mit Ihrem Haushalt oder mit <u>maximal 2 Personen<\/u> nach drau\u00dfen<\/li>\n<li>Empfangen Sie zu Hause maximal 2 Personen im Alter von 13 Jahren oder \u00e4lter zu<\/li>\n<li>Unternehmen, Einrichtungen und Standorte, die schlie\u00dfen m\u00fcssen:<\/li>\n<\/ul>\n<p>o Gesch\u00e4fte (au\u00dfer f\u00fcr lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel)<\/p>\n<p>o Standorte von Kontaktberufen wie z. B. Friseure, Nagelstudios, Sex-Etablissements<\/p>\n<p>o Theater, Konzerts\u00e4le, Kinos, Kasinos usw.<\/p>\n<p>o Tierparks, Vergn\u00fcgungsparks, etc.<\/p>\n<p>o Indoor-Sportst\u00e4tten wie Fitnessstudios, Schwimmb\u00e4der, Saunen, Wellness, etc.<\/p>\n<p>o Restaurants und Caf\u00e9s<\/p>\n<ul>\n<li>Hotels sind ge\u00f6ffnet, aber Restaurants und Zimmerservice im Hotel sind geschlossen.<\/li>\n<li>Dringender Rat zum Homeoffice<\/li>\n<li>Erwachsene trainieren allein oder zu zweit, und zwar allein im Freien. Kinder bis zum Alter von 17 Jahren d\u00fcrfen als Mannschaft Sport treiben und untereinander Spiele austragen, allerdings auch nur im Freien.<\/li>\n<li>\u00d6ffentliche Verkehrsmittel nur f\u00fcr notwendige Fahrten gebrauchen<\/li>\n<li>Buchen oder reisen Sie nicht vor mindestens Mitte M\u00e4rz ins Ausland.<\/li>\n<li>Nur (para)medizinische Kontaktberufe sind erlaubt<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Bildung <\/strong><\/p>\n<p>Vom 16. Dezember bis mindestens 17. Januar bieten die Bildungseinrichtungen haupts\u00e4chlich Fernunterricht an. In der Sekundarstufe k\u00f6nnen die praktische Ausbildung, der Unterricht f\u00fcr Pr\u00fcfungssch\u00fcler und das Ablegen von Schulpr\u00fcfungen im (Vor-)Pr\u00fcfungsjahr vor Ort stattfinden. In MBO, HBO und WO k\u00f6nnen Pr\u00fcfungen und Klausuren abgelegt werden und eine praktische Ausbildung ist m\u00f6glich. In allen Schulformen kann eine Ausnahme f\u00fcr die Beaufsichtigung von gef\u00e4hrdeten Sch\u00fclern und Studenten gemacht werden. Die Kinderbetreuung und die au\u00dferschulische Betreuung sind in dieser Zeit geschlossen.<\/p>\n<p>Kinder von Eltern, die einen systemrelevanten Beruf haben, k\u00f6nnen in die Grundschule oder in die Kinderbetreuung und au\u00dferschulische Betreuung gehen.<\/p>\n<p><strong>Ausnahme Weihnachten <\/strong><\/p>\n<p>Am 24., 25. und 26. Dezember k\u00f6nnen anstelle von 2 Personen <u>maximal 3 Personen<\/u> ab 13 Jahren empfangen werden.<\/p>\n<p><strong>Mehr Informationen <\/strong><\/p>\n<p>Eine vollst\u00e4ndige \u00dcbersicht \u00fcber alle Regeln, Ausnahmen und andere Informationen finden Sie auf <a href=\"https:\/\/www.rijksoverheid.nl\/actueel\/nieuws\/2020\/12\/14\/lockdown-om-contacten-tot-een-minimum-te-beperken\">der Website der Rijksoverheid<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Anzahl der Coronaneuinfektionen nimmt weiter zu. 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