{"id":2904,"date":"2020-10-10T21:58:19","date_gmt":"2020-10-10T19:58:19","guid":{"rendered":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/?p=2904"},"modified":"2020-10-10T22:05:09","modified_gmt":"2020-10-10T20:05:09","slug":"deutschland-stuft-die-niederlande-groesstenteils-als-risikogebiet-ein-nur-noch-zeeland-kein-risikogebiet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/grenzarbeit.eu\/venlo\/deutschland-stuft-die-niederlande-groesstenteils-als-risikogebiet-ein-nur-noch-zeeland-kein-risikogebiet\/","title":{"rendered":"Deutschland stuft die Niederlande gr\u00f6\u00dftenteils als Risikogebiet ein: Nur noch Zeeland kein Risikogebiet"},"content":{"rendered":"<p>Fast die gesamten Niederlande wurden als Risikogebiet eingestuft. Seit gestern (7. Oktober) z\u00e4hlt hier auch die Provinz Limburg dazu. Aus deutscher Sicht ist nur noch Zeeland kein Risikogebiet.<\/p>\n<p>In Deutschland m\u00fcssen Personen, die aus Risikogebieten ins Land kommen, in der Regel 14 Tage in h\u00e4uslicher Quarant\u00e4ne verbringen. Die Einzelheiten der Umsetzung und Ausnahmen werden von den jeweiligen L\u00e4ndern festgelegt. Hier finden Sie die Regeln f\u00fcr Besuche aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen oder aus dies Land in die Niederlande. F\u00fcr die anderen Bundesl\u00e4nder verweisen wir Sie auf die Websites dieser L\u00e4nder.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was gilt, wenn Sie in NRW wohnen und in die niederl\u00e4ndischen Risikogebiete reisen?<\/strong><\/p>\n<p>Das Land NRW hat auf seiner Corona-Informationsseite umfangreiche Informationen zur Verf\u00fcgung gestellt. Hier wird darauf hingewiesen, <strong>dass prinzipiell jeder, der aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreist, eine Meldepflicht <\/strong>beim zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt hat. Diese Meldung kann schriftlich, digital oder telefonisch erfolgen.<\/p>\n<p>Seit dem 7. Oktober gibt es <strong>Erleichterungen bei der Meldepflicht:<\/strong> Auch Grenzpendler und Verwandte, die aus famili\u00e4ren Gr\u00fcnden die Grenze \u00fcbertreten haben, m\u00fcssen sich bei Einreise aus einem Risikogebiet beim jeweils \u00f6rtlichen Gesundheitsamt zu melden. Personen, die aus diesen beiden Gr\u00fcnden regelm\u00e4\u00dfig in ein Risikogebiet reisen bzw. aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, m\u00fcssen dies nur einmal melden. F\u00fcr Kurzaufenthalte entf\u00e4llt ab dem 7. Oktober die Pflicht, sich beim \u00f6rtlichen Gesundheitsamt zu melden.<\/p>\n<p>Wenn keine Covid-19- Symptome vorliegen sind in NRW folgende Anl\u00e4sse von der 14-t\u00e4gigen Quarant\u00e4nepflicht bei R\u00fcckkehr aus einem Risikogebiet ausgenommen:<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Grenzpendler<\/strong>, wenn sie bis zu 5 Tage aus zwingenden beruflichen Gr\u00fcnden bzw. Gr\u00fcnden der Ausbildung in ein Risikogebiet reisen bzw. nach Nordrhein-Westfalen einreisen, wenn man aus einem Risikogebiet kommt)<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Schulbesuch<\/strong>: Kinder, die in den Niederlanden zur Schule gehen und t\u00e4glich wieder nach Deutschland nach Hause kommen<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Bestimmte famili\u00e4re Grenz\u00fcbertritte:<\/strong> Bis zu 3 Tage kann man aus besonderen sozialen bzw. famili\u00e4ren Gr\u00fcnden (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch von Lebensgef\u00e4hrten, Verwandten ersten und zweiten Grades etc.) in ein Risikogebiet reisen bzw. nach Nordrhein-Westfalen einreisen, wenn man aus einem Risikogebiet kommt.<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Dringende medizinische Behandlung:<\/strong> Ebenfalls bis zu 3 Tage<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Beistand oder Pflege<\/strong> schutz- beziehungsweise hilfebed\u00fcrftiger Personen, Betreuung von Kindern: ebenfalls bis zu drei Tage<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Beerdigungen<\/strong> und Ein\u00e4scherungen, die Teilnahme an zivilen oder religi\u00f6sen Hochzeiten: ebenfalls bis zu drei Tage<\/p>\n<p>&#8211; <strong>Kurzaufenthalte:<\/strong> \u00a0Bis zu 24 Stunden kann man im Rahmen des sogenannten \u201ekleinen Grenzverkehrs\u201c in ein Risikogebiet reisen bzw. aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem gilt die Quarant\u00e4nepflicht nicht f\u00fcr den Transit durch Nordrhein-Westfalen (ohne \u00dcbernachtungen).<\/p>\n<p>Weiter gilt die Quarant\u00e4nepflicht nicht, wenn ein negativer Coronatest vorliegt, der h\u00f6chstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Ein Test kann auch in Deutschland nachgeholt werden. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses m\u00fcssen jedoch die Quarant\u00e4neregeln eingehalten werden. Reiser\u00fcckkehrer aus Risikogebieten k\u00f6nnen sich an vier Flugh\u00e4fen in Nordrhein-Westfalen k\u00f6nnen vor Ort derzeit kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Das Testergebnis kann in der Regel innerhalb von drei Tagen online eingesehen werden.<\/p>\n<p><strong>Was gilt, wenn Sie von den niederl\u00e4ndischen Risikogebieten nach Nordrhein-Westfalen reisen?<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie nicht unter die oben genannten Ausnahmen von der Quarant\u00e4nepflicht (Kurzaufenthalt, Grenzpendler, Sch\u00fcler, bestimmte famili\u00e4re Besuche etc.) fallen, m\u00fcssen Sie in Quarant\u00e4ne.<br \/>\nWenn Sie nicht in Quarant\u00e4ne m\u00fcssen, m\u00fcssen Sie sich prinzipiell beim zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt melden. Bei einigen Gesundheits\u00e4mtern k\u00f6nnen Sie dies digital tun, bei anderen m\u00fcssen Sie anrufen. Wenn Sie f\u00fcr einen Kurzaufenthalt von weniger als 24 Stunden in NRW sind, brauchen Sie sich nicht beim Gesundheitsamt melden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Grenzg\u00e4nger kann es n\u00fctzlich sein, von ihrem Arbeitgeber eine Erkl\u00e4rung zu haben, dass sie in Deutschland arbeiten. Sie k\u00f6nnen eine solche Erkl\u00e4rung <a href=\"https:\/\/grenzinfo.eu\/nl\/informaties\/werken-in-een-buurland\/coronavirus-en-grensganger\/actuele-stand-van-zaken-in-duitsland\/grensovergang\/\">hier<\/a> herunterladen. Dies verhindert Wartezeiten w\u00e4hrend einer m\u00f6glichen Grenzkontrolle.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen finden Sie hier:<\/strong><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/corona\">Corona-Infoseite<\/a> des Landes NRW<br \/>\n&#8211; Telefon des Coronovirus-Dienstes des Landes NRW: 0049 211 9119-1001<br \/>\n&#8211; Aktuelle <a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/2020-10-06_coronaeinrvo_ab_07.10.2020_lesefassung.pdf\">Corona-Einreiseverordnung NRW<\/a>, g\u00fcltig ab 7. Oktober 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fast die gesamten Niederlande wurden als Risikogebiet eingestuft. Seit gestern (7. Oktober) z\u00e4hlt hier auch die Provinz Limburg dazu. Aus deutscher Sicht ist nur noch Zeeland kein Risikogebiet. In Deutschland m\u00fcssen Personen, die aus Risikogebieten ins Land kommen, in der Regel 14 Tage in h\u00e4uslicher Quarant\u00e4ne verbringen. 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